FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2022

Neue Spielregeln Beinahe wöchentlich wurden im Sommer neue Einigungen zu Gesetzgebungspaketen und geplanten Novellen bekannt. Ein Überblick schafft Klarheit in diesem Dickicht von Rechtsakten. D as größte mediale Echo aller Gesetz- gebungstätigkeiten im Finanzmarkt- bereich erzeugten in letzter Zeit wohl die Änderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Das Maßnahmenpaket zur EU-Taxonomie bewirkte für Finanzunternehmen zahlrei- che Veränderungen. Insbesondere in der Anlageberatung wurde durch neue Bera- tungspflichten zu Nachhaltigkeitsfaktoren in den Kernbereich der Tätigkeit einge- griffen. Nicht bloß Angaben zu den finan- ziellen Verhältnissen des Kunden, seinen Kenntnissen und Erfahrungen zu Produk- ten sind nunmehr abzufragen, sondern auch dessen Nachhaltigkeitspräferenzen. Entspricht ein Produkt nicht diesen Präfe- renzen, so darf es dem Kunden nicht emp- fohlen werden. Diese umfassenden Vorga- ben sind bereits seit 2. August 2022 von Be- ratern zu beachten. Weitergehende Pflich- ten kommen auf Wertpapierfirmen zu. Diese müssen sicherstellen, dass Anlagebe- rater und andere Mitarbeiter angemessen geschult werden, damit sichergestellt ist, dass diese ihre Kunden ordnungsgemäß darüber aufklären können, was nachhaltige Finanzprodukte sind. Doch die erhöhten Anforderungen zum Thema Nachhaltig- keit bleiben nicht auf den Rahmen von Beratungsgesprächen beschränkt. Große Neuerungen im Bereich Unternehmensbe- richterstattung – auch unter dem Banner der Nachhaltigkeit – bringt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Richtlinie erweitert die Zahl der Un- ternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklä- rung abgeben müssen, drastisch. So sollen in Zukunft auch kapitalmarktorientierte KMU von den Berichtspflichten erfasst wer- den. Darüber hinaus wird die Richtlinie Kriterien der nichtfinanziellen Berichter- stattung vereinheitlichen und EU-weit ver- gleichbar machen. Um sicherzustellen, dass die Einheitlichkeit gewährleistet und ein Vergleich möglich ist sowie dass die nicht- finanzielle Berichterstattung in der erwarte- ten Qualität stattfindet, sollen darüber hin- aus verpflichtende Prüfungen der Bericht- erstattung erfolgen. Dafür zuständig sind europaweit einheitlich akkreditierte Prüfer. Nach derzeitigem Stand dürften die neuen Vorgaben für die ersten Verpflichteten mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten, eine Vorbereitung auf die ab diesem Zeitpunkt verpflichtenden Arten der Berichterstat- tung ist somit unumgänglich. Wertpapierfirma oder Depotbank? Bereits weit fortgeschritten sind die Än- derungen, die sich aus der Investment Firm Directive (IFD) und der Investment Firm Regulation (IFR) für Wertpapierfirmen er- geben. Am 1. Juli 2022 wurde der Ministe- rialentwurf veröffentlicht, mit dem die durch die IFD bewirkten Änderungen auch in Österreich wirksam werden sollen. Die Umsetzung erfolgt mit dem neuenWertpa- pierfirmengesetz (WPFG). Nach derzeiti- gem Stand sollen davon alle nach WAG 2018 konzessionierten Wertpapierfirmen erfasst werden. Allem voran wird durch die neuen Bestimmungen der Katalog von vor- gesehenen Tätigkeiten für Wertpapierfir- men signifikant erweitert und somit an die europäischen Vorgaben angepasst. Wert- papierfirmen sollen in Zukunft auch das Depotgeschäft sowie die Kreditvergabe für das Durchführen von Geschäften über Nicht nur die Wetterkapriolen führten zu einem heißen Sommer – auch die eifrige Aktivität des Gesetzgebers hat dazu beigetragen. Etliche Einigungen zu Gesetzgebungspaketen und geplanten Novellen wurden bekannt. STEUER & RECHT Neue Gesetze 272 fondsprofessionell.at 3/2022 FOTO: © VEGEFOX.COM | STOCK.ADOBE.COM

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=