FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2022

tionsblatt klar, richtig und vollständig ist“. Die Wertpapieremissionen müssen nicht im Emissionskalender der OeKB gemeldet werden. Zu beachten ist, dass ein Projekt- träger, also ein Emittent, innerhalb von zwölf Monaten nicht mehr als fünf Millio- nen Euro über eine Plattform akquirieren darf. Erleichterungen gibt es bei den Anlage- schwellen, weil die Höhe der Einzelinvest- ments praktisch nicht mehr beschränkt ist. Denn „nicht kundige“ Investoren müssen lediglich auf die Risiken hingewiesen wer- den, sobald sie mehr als 1.000 Euro in ein Angebot investieren möchten. Kundige Anleger können ohnehin problemlos höhere Beträge zeichnen. Zuckerbrot und Peitsche Das neue Regelwerk klingt vielverspre- chend, ist aber mit zahlreichen Auflagen verbunden.Das Schwarmfinanzierung-Voll- zugsgesetz hat in Österreich die Finanz- marktaufsicht (FMA) zur zuständigen Behörde erklärt, und das ist ein Paradig- menwechsel in der Crowdfunding-Bran- che. Waren die Plattformen in den vergan- genen Jahren sehr lax reguliert, werden sie nun viel strenger von der FMA beaufsich- tigt, wenn sie eine EU-Lizenz lösen. Die Konsequenz: Wer gegen die EU-Verord- nung verstößt, muss mit Sanktionen der FMA bis hin zum Verbot der Geschäftsaus- übung rechnen.Das betrifft auch die Emit- tenten. Verstöße gegen die Vorschriften in der EU-Verordnung werden mit Geldstra- fen von bis zu 500.000 Euro und mit einer Meldung an die European Securities and Markets Authority (ESMA) geahndet. Außerdem hat die EU bei aller Freizü- gigkeit den Anlegerschutz weiter im Blick. Deshalb muss für jedes Angebot, das unter der EU-Lizenz vermittelt wird, ein Anlage- basisinformationsblatt veröffentlicht wer- den. Für „unrichtige, irreführende oder feh- lende wichtige Angaben“ haften sowohl der Emittent als auch die Crowdinvesting- Plattform, wenn dem Anleger im Vertrau- en auf das Informationsblatt ein Schaden entstanden ist. Abgesehen davon wurden den Plattformen weitere Pflichten auferlegt, zum Beispiel die lückenlose Offenlegung der Ausfallsquoten bei den vermittelten Krediten, die Geeignetheitsprüfung der „nicht kundigen Anleger“ und die ver- pflichtende Gewährung einer „vorvertrag- liche Bedenkzeit“ von vier Tagen. Warten auf die Lizenz Conda hat nach eigenen Angaben im vorigen Jahr den Prozess zur Beantragung in Österreich gestartet und durchläuft den Prozess bei der FMA, die Lizenz zu erlan- gen. „Nachdem wir uns die Beantragung in mehreren Ländern angesehen haben, müssen wir jedenfalls positiv hervorheben, dass hier der bisherige Prozess mit der FMA wirklich sehr gut und transparent abläuft“, so Horak.Mit dem EU-Pass will er die Geschäftspläne modifizieren. Dagobertinvest hat die Lizenz ebenfalls schon beantragt und wartet auf die Geneh- migung. „Ich schätze, dass es bis zum Som- mer dauern wird. In Deutschland ist es aber auch nicht anders“, erklärt Geschäfts- führer Andreas Zederbauer. Er hat konkre- te Expansionspläne für seine Plattform. Sie soll nach der Kapitalerhöhung nach Süd- osteuropa expandieren. Klar dürfte sein, dass sich nicht alle Platt- formen der neuen Regulierung unterwer- fen werden, da die Lizenzkosten relativ hoch sind. Wer das nicht möchte, kann nach dem alten Regime tätig bleiben, steht aber mit demNachrangdarlehen ohne un- bedingten Rückzahlungsanspurch in harter Konkurrenz zu den neuen Produkten. Nicht zuletzt deshalb gibt es Schätzungen, wonach von den mehreren hundert Crowdinvesting-Plattformen in Europa viel- leicht nur ein Zehntel langfristig überleben wird. ALEXANDER ENDLWEBER FP Andreas Zederbauer, Dagobertinvest: „Ich schätze, dass es bis zum Sommer dauern wird. In Deutsch- land ist es aber auch nicht anders.“ Daniel Horak, Conda: „Wir müssen jedenfalls positiv hervorheben, dass der bisherige Prozess mit der FMA wirklich sehr gut und transparent abläuft.“ » Wir sind davon überzeugt, dass die neue Verordnung Schwung in den Alternativfinanzierungs- markt bringen wird. « Daniel Horak, Conda fondsprofessionell.at 1/2022 263 FOTO: © OSBATH TUNDE | DAGOBERTINVEST, CONDA

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