FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2021

Besser planbar Eine Gesetzesnovelle soll die bereits länger geplante Mindesthalte- frist für Immobilienfonds fixieren. Sie beinhaltet auch Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb . M it der seit Längerem im Raum stehenden Mindesthaltedauer bei Immobilienfonds kommen Neuerungen auf die österreichische Fondsbranche zu. Grundsätzlich unterstützen die Anbieter das Vorhaben. Aber der damit einherge- hende Aufwand sei nicht zu unterschätzen, heißt es. „12+12-Regel“ Geplant ist, dass Anleger in offenen Immobilienfonds künftig erst nach zwölf- monatiger Mindesthaltedauer eine Rück- gabeerklärung abgeben können. Daran anschließend folgt eine Rückgabefrist von weiteren zwölf Monaten. Wer bereits län- ger als ein Jahr dabei ist, braucht die Halte- dauer nicht mehr zu berücksichtigen; er muss seinen Schritt lediglich ein Jahr vor der geplanten Rückgabe unwiderruflich ankündigen. Zu beachten ist auch, dass es nur gewisse Rückgabetermine gibt: Die Kapitalgesellschaften müssen dafür in den Fondsbestimmungen zumindest viertel- jährliche Intervalle festlegen. Das sieht eine Regierungsvorlage vor, die Anfang Novem- ber vom Finanzausschuss in den National- rat weitergeleitet wurde. Wer bei der Thematik ein Déjà-vu-Erleb- nis hat, irrt nicht. Die Begutachtung für diese Änderungsvorschläge endete bereits vor einem Jahr. Seither lag die Novelle ohne allzu große Änderungen in den poli- tischen Schubladen. Sinn der Maßnahmen ist es, den Druck beim Liquiditätsmanage- ment von Immobilienfonds herauszu- nehmen, etwa wenn viele Anleger gleich- zeitig ihre Anteile abstoßen wollen. „Damit wird der Grundkonflikt zwischen täglicher Rückgabe von Anteilen und den nur mit längerer Vorlaufzeit veräußerbaren Immo- bilien gelöst“, sagt Peter Karl, Geschäftsfüh- rer der Erste Immobilien KAG. Die Liqui- ditätsquote und die Rückgaben würden im Immobilienfonds damit besser planbar. „Immobilien müssen dann bei Bedarf nicht unter Druck zu eventuell schlechte- ren Preisen verkauft werden“, so Karl gegen- über der Redaktion. Das stärke schlussend- lich auch den Anlegerschutz. Deutsche Regelung seit Jahren Peter Czapek, Sprecher der Geschäftsfüh- rung in der Bank Austria Real Invest KAG, erklärt, er stehe der geplanten neuen Rege- lung „offen gegenüber“. Und er verweist dabei auf Deutschland, wo eine ähnliche Regelung bereits vor Jahren mit Erfolg umgesetzt worden sei. In Deutschland gilt seit 2013 eine Rückgabefrist von einem Jahr und eine grundsätzliche Haltedauer von zwei Jahren. Auch bei der Vereinigung Österreichi- scher Investmentgesellschaften (VÖIG) be- » Damit wird der Grundkonflikt zwischen täglicher Rückgabe von Anteilen und den nur mit längerer Vorlaufzeit veräußerbaren Immobilien gelöst. « Peter Karl, Erste Immobilien KAG Künftig soll man Immobilienfonds mindestens ein Jahr halten müssen. Auch der spätere Verkauf von Anteilen wird mit einer einjährigen Frist belegt. In Deutschland existiert eine ähnliche Regelung schon länger. STEUER & RECHT Neue Regeln Investmentfonds 250 fondsprofessionell.at 4/2021 FOTO: © MQ-ILLUSTRATIONS | STOCK.ADOBE.COM; KLAUS RANGER

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