FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2021

Über 69 Millionen Dollar für eine Datei: „Everydays: The First 5000 Days“ des Künstlers Mike Winkelmann alias Beeple ist mit einem Non-Fungible Token (NFT) verknüpft und erzielte einen Rekordverkaufspreis. Kunst oder Wertpapier? Krypto-Assets haben jüngst auch den Kunstmarkt erfasst. Nun stellt sich die Frage, ob für den Handel am Krypto-Kunstmarkt bald eine Berechtigung als Finanzdienstleister erforderlich sein wird? S pätestens seit im März 2021 ein mit einemNFT verknüpftes digitales Bild des US-amerikanischen Künstlers Mike Winkelmann alias Beeple für die Rekord- summe von 69 Millionen US-Dollar ver- steigert wurde, sind Non-Fungible Token (NFT) einer breiten Öffentlichkeit bekannt. NFT unterscheiden sich wesentlich von „klassischen“ Kryptowährungen, weil diese nur einmalig einsetzbar sind, womit sie sich insbesondere am Kunstmarkt großer Beliebtheit erfreuen. Während der Zweck traditioneller Token wie Bitcoin oder Ethe- reum es notwendig macht, dass diese aus- tauschbar (engl.: fungible) sind, trifft auf NFT gerade das Gegenteil zu. NFT sind wesensmäßig non-fungible, also nicht aus- tauschbar. Jeder Token existiert somit nur ein einziges Mal und symbolisiert stets einen einzigartigen Vermögenswert. In der realen Welt könnte man sich ein Bitcoin als Zehn-Euro-Banknote vorstellen, die gegen jede andere Zehn-Euro-Banknote getauscht werden kann. Ein NFT hingegen wäre mit Picassos „Guernica“ vergleichbar, das so nur einmal existiert. Nicht fälschbare Kunst Einen markanten Unterschied gibt es jedoch: Von „Guernica“könnte ein geübter Kunstfälscher eine (nahezu) unverwechsel- bare Kopie erstellen. Diese Möglichkeit be- steht bei NFT nicht, weil sie auf der Block- chain verzeichnet sind. Das Verzeichnen jedes NFT und jeder Transaktion auf der Blockchain führt dazu, dass die aufgezeich- neten Werte gegen Fälschung geschützt, unveränderbar und unzerstörbar sind. Je- derzeit lässt sich eindeutig nachvollziehen, welcher Wallet ein Token zugeordnet ist. Tatsächlich ist ein NFT-Bild nämlich nicht in der Wallet eines Nutzers gespeichert.Die Wallet, oder besser ihr Public Key (ihre „Adresse“), dient bloß der eindeutigen Zuordnung des Walletinhabers zu einem in der Blockchain gespeicherten Werk. Verwendung und NFT-Hype Der praktische Nutzen von NFT besteht darin, dass sie virtuellen Gütern wie ein Eti- kett zugeordnet sind und damit gehandelt werden können. Die eindeutige Zuord- nung zu einer Wallet schafft Sicherheit über die Provenienz eines Werks. Gerade diese Eigenschaft macht NFT in einem Markt wie dem Kunstmarkt, in dem Echt- heit einen hohen Stellenwert hat, so be- deutsam. Das wird durch die Existenz zahl- reicher Onlinebörsen für NFT-Kunst bestä- tigt, deren größte „OpenSea“ im August 2021 ein monatliches Handelsvolumen von mehr als eine Milliarde US-Dollar ver- zeichnen konnte. Das Ausmaß des NFT- Hypes zeigt sich, wenn man für einzelne Kunstwerke erzielte Preise betrachtet. So wurde ein „CryptoPunk“-NFT, der ein maskiertes Alien als 24x24-Pixel-Grafik zeigt, bei Sotheby’s für 11,8 Millionen US- Dollar versteigert. Der Twitter-CEO Jack Dorsey konnte für eine mit einem NFT verknüpfte Version seines ersten Tweets 2,9 Millionen US-Dollar lukrieren, und Sir Tim Berners-Lee, der Begründer des World Wide Web, versteigerte die ersten 9.555 Pro- STEUER & RECHT Geldwäsche 248 fondsprofessionell.at 4/2021 FOTO: © ASCANNIO | STOCK.ADOBE.COM

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