FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2021

dem erweiterten Bereich abseits der großen Finanzinstitute, den die AMLA nicht direkt beaufsichtigt, will sie mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten. Apropos Geldwäsche: Sie haben heuer neue Risikoerhebungsbögen ausgeschickt. Einige waren irritiert, weil man mit einem gewöhnlichen Geschäftsmodell mindestens auf Risikostufe 2 landet.Warum ist das so? Das liegt nicht an uns, sondern an der EU- Richtlinie. Es gibt insgesamt vier Stufen. Und die Richtlinie betrachtet ein durch- schnittliches Level als Normalfall. Das Gewerbe macht fast keine Meldungen an die Geldwäschestelle, während es bei den Banken tausende sind. Mangelt es da am Bewusstsein? Wir haben neun Meldungen. Das ist mög- licherweise zu wenig. Wir haben vor, zu untersuchen, warum das so ist. Wie wollen Sie das untersuchen? Wir überlegen ein Projekt mit der EU- Kommission, müssen aber noch schauen, ob das funktioniert: Wir befinden uns im Gewerbebereich in der mittelbaren Bun- desverwaltung. Der Bund macht Gesetze, die die Länder exekutieren – beziehungs- weise deren Behörden, die Bezirkshaupt- mannschaften und in den Städten die Ma- gistrate. Die Länder sorgen auch für die Ausbildung dieser Behörden, während das Finanzministerium über den Finanzaus- gleich die Aktivitäten der Länder finanziert. Es läge nahe, sich diese Struktur und die Ressourcenausstattung einmal anzusehen. Gibt es schon Ideen zur Verschränkungmit den Ländern? Dieses Projekt würde das aufarbeiten. Die Problematik der Geldwäsche und die Her- ausforderung der Zuständigkeit lokaler Be- hörden existiert. Ich halte es für notwendig, dass wir uns hier vorwärts bewegen. Das sechste Geldwäschepaket verlangt von uns ja eine Zusammenarbeit mit der AMLA. Man muss positiv hervorheben: Das sechs- te Geldwäschepaket behandelt genau diese Problematik. Was in der AMLA-Verord- nung über die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden steht, ist sehr wertvoll. Zwei Drittel der EU-Vollziehung werden durch solche regionalen Behörden ge- macht. Das kurioseste Beispiel war bis vor Kurzem Deutschland, wo zum Teil Stan- desämter für die Geldwäschebekämpfung zuständig waren. Das muss man sich ge- genüber der Europäischen Kommission einmal vorstellen. Verbesserungsbedarf gibt es nicht nur bei der Geldwäsche. Das Marktamt Wien hat Ende 2020 festgestellt, dass viele Vermitt- ler dieWeiterbildungsstandards nicht erfül- len. Zieht das Ministerium Konsequenzen? Dass sehr viele die Weiterbildung nicht schaffen, ist bei uns nicht aufgefallen. Wir werden in der Regel von der Kammer und Berufsvertretern frühzeitig informiert. Gerade bei der Aus- und Weiterbildung waren die Standesvertreter sehr interessiert, dass wir hohe Standards einführen. In der Covid-Krise haben wir erlaubt, die Ausbil- dung zu 100 Prozent digital zu absolvieren, statt nur zu 50 Prozent. Es existieren genü- gend Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir stehen dem gelassen gegenüber. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen sehr geringen Teil der 18.000 Vermittler. Gibt es österreichweite Zahlen? Wir erheben aufgrund der mittelbaren Bundesverwaltung diese Zahlen nicht sys- tematisch. Das Marktamt Wien hat bei 19 von 70 Ge- prüften diverse Übertretungen festgestellt. Die dem BMDW eingemeldeten Strafver- fahren werden an die EIOPA weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass die Probleme minimalst sind. Wir beobachten, wie sich das entwickelt. Wenn Standards konse- » Wir haben nur neun Geldwäschemeldungen. Wir haben vor, zu untersuchen, warum das so ist. « Stefan Trojer, Wirtschaftsministerium FOTO: © MARLENE FRÖHLICH | LUXUNDLUMEN 156 fondsprofessionell.at 4/2021 FONDS & VERSICHERUNG Stefan Trojer | Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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