FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2020

Die Einlagensicherung hatte in letzter Zeit einiges zu tun. Neben der jüngs- ten Pleite der Commerzialbank hat auch die Insolvenz der ehemaligen Meinl-Bank einen Sicherungsfall verursacht. Retter in der Not Wie die Causa Commerzialbank gezeigt hat, haben die in diesen Fällen vorgesehenen Schutzeinrichtungen dann eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. E ine halbe Milliarde Euro – so viel Geld muss die österreichische Einla- gensicherung nach derzeitigem Stand we- gen der Pleite der Commerzialbank locker- machen. Doch nicht nur im Burgenland wartet Arbeit auf die Einlagensicherung – auch die ehemalige Meinl-Bank hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst, im Fall der insolventen AvW-Gruppe musste die Anlegerentschädigung einen zweistelligen Millionenbetrag auszahlen. Die Schutzein- richtungen müssen daher finanziell gut ausgestattet sein.Doch wie finanzieren sich diese Schutzeinrichtungen, und wie unter- scheiden sich die beiden voneinander? Zwei Sicherungssysteme Der Schutzumfang der Einlagensiche- rung hat sich mittlerweile beinahe zum Stehsatz entwickelt: „100.000 Euro pro An- leger und pro Bank.“ Doch in Einzelfällen kann die Berechnung komplexer sein, als der erste Blick vermuten lässt: Primär sind zwar klassische Einlagen wie Guthaben auf Girokonten, Sparbücher etc. bis zu einem Wert von 100.000 Euro geschützt. Im Ein- zelfall sichert die Einlagensicherung sogar Guthaben bis zu 500.000 Euro, wie zum Beispiel bei bestimmten Immobilientrans- aktionen oder Auszahlungen aus Versiche- rungen. Unter dem Schirm der Einlagen- sicherung ist aber nicht für jeden Einleger Platz: Gebietskörperschaften sind ebenso wie andere Banken oder Versicherungs- unternehmen ausgenommen. Die Anlegerentschädigung hat im Ergeb- nis eine ähnliche Funktion wie die Einla- gensicherung – auch sie soll Bankkunden im Pleitefall absichern. Die Anlegerent- schädigung sichert aber keine klassischen Spareinlagen, sondern Forderungen aus bestimmten Wertpapierdienstleistungen, erfasst damit primär Wertpapierfi e e rmen und hat eine eigene Sicherungseinrichtung. Die gesicherten Wertpapierdienstleistungen umfassen dabei die Portfolioverwaltung so- wie die Annahme und Übermittlung von Aufträgen. Forderungen aus gesicherten Wertpapierdienstleistungen sind bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro ge- schützt – der Schutzschirm der Einlagen- sicherung ist somit deutlich größer. Wäh- rend der klassische Fall der Einlagensiche- rung dann eintritt, wenn Bankkunden ihre Spareinlagen nicht mehr erlangen können, sieht das Paradebeispiel der Anlegerent- schädigung ähnlich aus: Üblicherweise kommt diese zum Einsatz, wenn die Wert- papierfirma nicht mehr in der Lage ist, Gelder zurückzuzahlen oder Finanzinstru- mente zurückzugeben. Die Anlegerent- schädigung kann geschädigten Kunden aber immer nur den Geldwert (bis zu 20.000 Euro) ersetzen – die Wertpapiere selbst sichert die Anlegerentschädigung nicht.Das ist bereits deswegen naheliegend, weil Wertpapiere im Fall eines Konkurses aus der Konkursmasse ausgesondert wer- den können. Dividendenerträge und Verkaufserlöse könnten bei genauerem Betrachten sowohl unter die Einlagensicherung als auch unter die Anlegerentschädigung fallen. Denn pri- mär sind das Forderungen, die aus gesicher- ten Wertpapierdienstleistungen entstehen. Wenn diese Erträge bzw. Erlöse in weiterer Folge auf ein Girokonto gebucht werden, das der Kunde bei der Bank hat, dann sind STEUER & RECHT Einlagensicherung und Anlegerentschädigung FOTO: © BLENDE11.PHOTO | STOCK.ADOBE.COM 260 fondsprofessionell.at 3/2020

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