FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2022

halten will, dann rücken wir in die Nähe einer Solvenzaufsicht mit höherem Auf- wand. In anderen Ländern gibt es dieses Regime seit Langem, in Österreich haben wir noch keine großen Erfahrungen damit. Wir müssen schauen, ob das in Anspruch genommen wird. Es gibt also neue Anforderungen auch für Kleine. Konkret gefragt: Wenn eine WPF ihren Umfang gleich lässt, muss sie dann mit Verschärfungen rechnen, wenn die FMA-Prüfer vor der Tür stehen? Müller: Dann ist es imWesentlichen gleich. Die IFR sieht für diese Klasse ausdrücklich vereinfachte Mittel vor. Und diese entspre- chen ungefähr den bisherigen Vorgaben. Neuerungen wird es jedenfalls bei der An- legerentschädigung der Wertpapierfirmen (AeW) geben. Diese muss ja potenziell hö- here Risiken abfedern. DieWKO fordert, die FMA soll verpflichtend in der Früherken- nungmit der AeWzusammenarbeiten.Will die FMA so nah an die AeWheranrücken? Ettl: Das ist alles in politischer Abstimmung. Was ist aus Ihrer Sicht besser? Sie könnten einerseits Interesse haben, bei Problemen früh genug über die AeW durchzugreifen. Andererseits haben Sie vielleicht nach der Pleite der Commerzialbank Mattersburg keine Lust, sich neue Verantwortung bei der Prävention aufzuhalsen. Ettl: Das muss jetzt ausdiskutiert werden. Ich bin da relativ schmerzbefreit. Man muss auch sehen, dass das bei uns einen Aufwand verursachen würde. Vieles hängt wie gesagt an der Marktentwicklung. Wir können momentan nicht sehen, ob viele Unternehmen in der Klasse 2 entstehen. Die Wertpapierfirmen werden direkt von der FMA beaufsichtigt. Seit 2018 ist neu, dass Sie auch die dem Haftungsdach un- tergeordneten Wertpapiervermittler (WPV) und vertraglich gebundenenVermittler (vgV) prüfen dürfen. Wie oft klopfen Sie bei denen an, und welches Bild sehen Sie? Müller: Seit wir das machen dürfen, hatten wir 85 Prüfungen, 15 im Jahr 2021 und heuer bisher zehn. Es gab keine großen Auffälligkeiten, sondern eher kleinere Din- ge, etwa bei Veröffentlichungen im Inter- net, wo Hinweise auf das Haftungsdach gefehlt haben, manchmal auch Angaben im Anlegerprofil. Oder es gab nachträg- liche Änderungen, die nicht in der Doku- mentation standen. Solche Fehler gehen aber stark zurück – nicht zuletzt weil mit elektronischen Standardformularen gear- beitet wird, wo man ohne die richtige Ein- gabe gar nicht weiterkommt. Ettl: Die Haftungsdächer haben ihr Verant- wortungsbewusstsein geschärft. Das hat sich wirklich stark verbessert. Das Bewusst- sein, „wenn der vgV Fehler macht, schlägt das bei uns auf“, ist sehr hoch. Prüfen Sie Einzelvermittler stichproben- artig oder eher, wenn es Hinweise gibt? Ettl: Beides. Es gibt Stichproben mit einer Gewichtung: Wo Auffälligkeiten bestehen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man gezo- gen wird, höher. Ein zunehmendwichtiger Aufsichtsschwer- punkt ist die Geldwäsche. Da ist die Zustän- digkeit für dieWPF innerhalb der FMA vom » Die Haftungsdächer haben ihr Verant- wortungsbewusstsein geschärft. Das hat sich wirklich stark verbessert. « Helmut Ettl (r.), FMA Eduard Müller, seit Februar 2020 Vorstandsdirektor der FMA, hatte wegen Covid und anderer Krisen eine „steile Lernkurve“ in der Aufsicht, wie er sagt. Helmut Ettl, langjähriger Vorstandsdirektor an der Zweierspitze der FMA, will sich für eine weitere Amtszeit bewerben. FOTO: © MARLENE FRÖHLICH | LUXUNDLUMEN fondsprofessionell.at 3/2022 267

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