FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2022

den“. Bei Vermittlerkrediten handle es sich nicht um etwas von der Bank Auferlegtes, sondern um eine einmalige Leistung auf Kundenwunsch, argumentiert Dolzer und hofft, dass es hier nicht zu Konkretisierun- gen in die Gegenrichtung kommt. Die De- batte um eine anteilige Provisionsrücker- stattung steht seit dem „Lexitor-Urteil“ (ein polnischer Verbraucherverein) im Jahr 2019 im Raum.Damals urteilte der EuGH, dass Konsumenten bei vorzeitiger Tilgung nicht nur die laufzeitabhängigen, sondern auch die davon unabhängigen Kosten an- teilsmäßig zurückerhalten, also auch Provi- sionen. Der Fachverband hat erwirkt, dass im österreichischen Gesetz die Vermittler- provisionen nicht in die Rückzahlung fal- len. Nun scheint die Thematik wieder of- fen. Dem Vernehmen nach setzt sich der Konsumentenschutz auf EU-Ebene dafür ein, dass die Vertriebsprovisionen in die ali- quote Rückerstattung einbezogen werden. Kostenbegrenzung Mögliche Fallstricke für den gewerbli- chen Vertrieb lassen sich auch aus den Kos- tenbegrenzungsplänen der EU herauslesen. Laut dem Vorschlag müssten die Mitglieds- staaten verpflichtend Obergrenzen für Zinssätze, den effektiven Jahreszins oder für die Gesamtkosten des Kredits festlegen.Die Sorge des Fachverbands ist, dass das auf die unabhängige Honorarberatung drücken könnte. Die Bank, die die Honorare in die Gesamtkos- ten einrechnen muss, wird eventuell angesichts eines Kos- tendeckels knapper kalkulie- ren; mit dem Effekt, dass sie dem Vermittler erklärt, für sein Honorar bestehe da weniger Spielraum, befürchtet Dolzer. „Wenn es sich nicht mehr rechnet, dann verlieren die Kunden einen unabhängigen Berater“, so der Fachgruppen- obmann. Abseits davon geht es den Finanzdienst- leistern auch darum, dass gleiche Standards für alle gelten – dass also auch der Handel die Vorgaben einhalten muss. Nicht wün- schenswert sei hingegen, dass Betriebe betroffen sind, die Zahlungsspielräume gewähren – etwa ein Tischler, der für die gelieferte Küche ein Zahlungsziel von 14 Tagen vorgibt, dem Kunden aber bei Be- darf eine weitere Woche einräumt. „Nach den aktuellen Formulierungen könnte das als Kredit gewertet werden. Das wäre über- schießend“, so Dolzer. Er fordert eine klare Unterscheidung zwischen echtem Kredit und Zahlungszielen. Bonitätsprüfung Beim Durchlesen der Novelle sticht klar hervor, dass die EU nicht zuletzt bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit hohe Stan- dards sehen will. Jedenfalls ist vorgesehen, dass Informationen über Einkommen und Ausgaben in die Bonitätsbeurteilung ein- fließen müssen. Im Text heißt es jedoch auch, dass dabei das „unbedingt erforder- liche Maß“ nicht gesprengt werden soll. Wo genau die Grenzen verlaufen, ist offen.Man darf daher in den kommenden Monaten mit erhöhtem Lobbyingauf- kommen der Interessenverbände auf EU- Ebene rechnen. Der Wille des EU-Gesetz- gebers ist klar. Ziel ist es, das Problem der Überschuldung einzudämmen. Im Februar zeigte eine Mystery-Shopping-Erhebung des Brüsseler Instituts Finance Watch in ausgewählten EU-Ländern, dass bei 37 Pro- zent der vergebenen Konsum- kredite keine Bonitätsprüfung gemacht wurde. Und dort, wo es eine gab, fragten 62 Prozent keine Daten zum Haushalts- budget ab. Es muss also ein Weg gefunden werden, der dem Konsumentenschutz sinnvoll dient, aber nicht die Finanzdienstleistungsbranche unnötig belastet. Apropos Belastung: Die Anpassungen werden die EU-Kreditwirt- schaft laut EU-Kommission rund 1,5 Milliarden Euro kosten. EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP Konsumkredite in Österreich Die Konsumkreditvergabe schrumpfte über Jahre hinweg. Dennoch: Das aktuell vergebene Volumen ist mit 16 Milliarden Euro beträchtlich. Quelle:OeNB I I I I I I I I I I I I I I I I I I 2005 2010 2015 2020 I I -6% -4% -2% 0% 2% 4% 6% 8% Monatliches Wachstum der Konsumkredite (2003–2021) +1 % -6 % +8 % -6 % » Wenn es sich nicht mehr rechnet, dann ver- lieren die Kunden einen unabhängigen Berater. « Hannes Dolzer, Fachverband Finanzdienstleister fondsprofessionell.at 2/2022 247 FOTO: © SIGRID AICHER

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