FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2022

Strengere Kreditregeln Die EU will die Konsumkreditregeln verschärfen. Ein Reformvorschlag zur Verbraucherkreditrichtlinie wirft für Vermittler Fragen auf. Änderungen könnten später bei Hypothekarkrediten einfließen. K onsumschulden sind oft ein direkter Weg in die Armutsfalle. Bei Weitem nicht alle Konsumenten können mit den kurzfristigen Finanzierungsmöglichkeiten umgehen, die ihnen Handel und Banken anbieten. Daher will die EU-Kommission die Vergabestandards verschärfen. Sie hat im Juni 2021 einen Vorschlag für die Reform der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2008 veröffentlicht. Mit der Novelle sollen etliche bisher nicht erfasste Bereiche reguliert werden: zum Beispiel Kredite von unter 200 Euro, sämtliche Überziehungsmöglichkeiten, Leasingverträ- ge oder Crowdfunding-Kredite. Außerdem soll es qualitative Vorschriften geben: eine strengere Bonitätsprüfung, höhere Bera- tungsstandards oder eine Begrenzung von Kosten für solche Kredite und mehr. Das alles ist vorerst nur Papierwerk. In trockenen Tüchern ist noch nichts, denn nach der öffentlichen Konsultation im ver- gangenen Sommer haben im EU-Parla- ment gerade einmal der Wirtschafts- und der Verbraucherschutz-Ausschuss (ECON und IMCO) begonnen, die Unterlagen zu wälzen. Bis die entscheidenden Trilogver- handlungen zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament beginnen, dürfte es bis Herbst dauern.Und eine Umsetzung in nationales Recht ist frühestens 2025 zu erwarten. Doch hinter den Türen wird bereits rege über die Details nachgedacht. Besonders intensiv auch beim Fachverband der Finanzdienstleister in der Wirtschafts- kammer (WKO). „Wir analysieren das sehr genau, denn Änderungen, die jetzt in der Verbraucherkreditrichtlinie gemacht wer- den, könnten später in die Überarbeitung der Hypothekarkreditrichtlinie einfließen. Dann müsste man mit großen Auswirkun- gen rechnen“, sagt Fachverbandsobmann Hannes Dolzer. Provisionen Er sieht darin einige Ungewissheiten für seinen Berufsstand. Dazu zählen Fragen zu den Vergütungen. Zum einen steht im Reformvorschlag, dass die EU-Staaten die Zahlung von Provisionen an Vermittler verbieten können. Zum anderen lässt die Kommission offen, ob der Vertrieb bei vorzeitiger Tilgung die Provisionen anteilig zurückzahlen muss. Im Vorschlag heißt es, dass Verbraucher anteilsmäßig alle Kosten zurückbekommen müssen, „die dem Ver- braucher vom Kreditgeber auferlegt wer- » Wir analysieren das sehr genau. « Hannes Dolzer, Fachverband Finanzdienstleister Jetzt kaufen, später zahlen – viele Konsumenten nutzen solche Angebote. Die EU verlangt, dass die Kreditgeber die Bonität der Konsu- menten künftig strenger prüfen. Offene Fragen Einige kritische Punkte stehen im Raum. ! Wird eine anteilige Provisionsrück- erstattung vereinbart? ! Kommt ein Provisionsverbot? Auf nationaler Ebene wäre es möglich. ! Entscheidet sich der österreichische Gesetzgeber für Obergrenzen beim Effektivzinssatz? WKO–FachverbandFinanzdienstleister BANK & FONDS Kreditrichtlinie 246 fondsprofessionell.at 2/2022 FOTO: © MOHD AZRIN | STOCK.ADOBE.COM

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