FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2021

Laut den aktuellen Plänen zur ökosozialen Steuerreform bleibt das Jahresendgeschäft mit den Paragraf- 14-Fonds für Vermögensberater nun doch auch weiterhin ein interessantes Zusatzgeschäft. Jahresendgeschäft gerettet Die Regierung wird den Gewinnfreibetrag nun doch nicht deutlich aufstocken. Somit bleibt die Investition in Fonds das Mittel der Wahl – für Fondsgesellschaften und Berater eine erfreuliche Nachricht. V om ursprünglichen Plan der Regie- rung, die Gewinnschwelle für den Gewinnfreibetrag für Personengesellschaf- ten von 30.000 auf 100.000 Euro anzuhe- ben, blieb in der 2021 präsentierten „öko- sozialen Steuerreform“ nur mehr eine An- hebung des Gewinnfreibetrags von 13 auf 15 Prozent. Die heißt, dass zur Nutzung der Steuererleichtung nicht erst ab 100.000 Euro, sondern schon ab 30.000 Euro ein Investitionserfordernis besteht. Die Idee des Gewinnfreibetrags besteht ja eigentlich darin, Selbstständigen ein Äquivalent der steuerlichen Sonderbehandlung des 13. und 14.Monatsgehalts von Angestellten zu bieten. Darüber hinaus sollten die unter diesem Titel getätigten Investitionen die Eigenkapitalsituation der KMU verbessern. Während sehr gut verdienende Unterneh- mer die Abkehr von den Plänen bedauern dürften, wäre eine Anhebung der Gewinn- schwelle auf 100.000 Euro für Fondsanbie- ter und -vertrieb unerfreulich gewesen. Schließlich verdienen nur wenige heimi- sche KMU so viel, dass für sie ein In- vestitionserfordernis jenseits der 100.000- Euro-Grenze bestehen würde, daher hätte sich diese geplante Änderung auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wenig sinn- voll erwiesen. Gregor Nadlinger, Fondsmanager des Paragraph-14-Fonds Managed Profit Plus, ist mit der neuen Situation zufrieden: „Selbstständige können nun weiterhin über den Gewinnfreibetrag langfristig in Fonds investieren und sich so auch eine schöne Altersvorsorge aufbauen.“ Im laufenden Jahr können Unternehmer maximal 41.450 Euro, ab 2022 dann 40.850 Euro steuergünstig in die für diese Zwecke zugelassenen Fonds investieren. Nach vier Jahren dürfen sie verkauft und das Kapital inklusive Erträgen steuerfrei entnommen werden. Kommt es zu einem Verkauf der Fonds vor Abschluss der Behaltefrist ohne Ersatzanschaffung beziehungsweise -investi- tion, erfolgt eine Nachversteuerung, Die tatsächliche Höhe des zu investieren- den Gewinnfreibetrags sollte vom Steuer- berater berechnet werden. Alternativ kann auch der online verfügbare Gewinnfreibe- tragsrechner von Arts Asset Management (gfb-rechner.arts.co.at ) zur Ermittlung her- angezogen werden. Selbst bei komplizier- ten Fällen mit verschiedenen selbstständi- gen Einkunftsarten ermöglicht das Tool eine Berechnung. Am Ende wird ein PDF generiert, in dem alle Informationen dar- gestellt werden. Mit der Übermittlung des PDFs an den Kunden dokumentiert der Berater auch, dass er alle Einkunftsarten mit dem Kunden durchgegangen ist. 89 Fonds zur Auswahl An einem Problem kommt man aber auch bei dieser Investition nicht vorbei: Grundsätzlich liegt der Reiz eines solchen » Mit den nun verworfenen Plänen hätte man am eigentli- chen Ziel deutlich vorbeigeschossen. « Gregor Nadlinger, Advisory Invest STEUER & RECHT §-14-Fonds 252 fondsprofessionell.at 4/2021 FOTO: © TONKTITI | STOCK.ADOBE.COM

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