FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2021

Neue Einheit Die Raiffeisenbankengruppe wechselt – fast geschlossen – in eine neue Einlagensicherung. Dass das klappt, ist nicht selbstverständlich. E nde November verlässt die Raiffeisen- bankengruppe (RBG) die sektorüber- greifende Einlagensicherung Austria (ESA) und wechselt in eine gruppeneigene Ent- schädigungseinrichtung. Ein Schritt, der nicht selbstverständlich ist für den Sektor, in dem die Autonomie der einzelnen Ban- ken oberstes Prinzip ist. „Wir sind froh, dass es zu so einer breiten Einigung kam. Wir waren positiv überrascht“, sagt ein Manager, der in der neuen Sicherung eine tragende Rolle einnimmt. Genannt werden will er nicht. Die Sache ist heikel. Pech bei Pleiten Schmerz und Stolz liegen im Raiffeisen- bankensektor eng beieinander,wenn es um das Thema Sicherungssysteme geht. Einer- seits trägt die Gruppe ihr enormes Kon- troll- und Auffangnetz betont vor sich her – dazu gehören gegenseitige freiwillige Hilfsvereine, sektorale Sicherungen (IPS) und Revisionsverbände. Ein Betrugs- und Pleitefall wie jener der Commerzialbank im Sommer 2020 sei im System Raiffeisen undenkbar, verkündeten Verantwortliche mehrfach öffentlich. Doch auf der anderen Seite hat die Idylle einen Makel: Eine eige- ne Raiffeisen-Einlagensicherung – die man eigentlich haben könnte – gab es in den vergangenen drei Jahren nicht. Ausgerech- net: Denn genau in diesem Zeitraum war die Gruppe Mitglied der allgemeinen Ein- lagensicherung und musste damit den größten Teil der Ex-Meinl-Bank- und der Commerzialbank-Pleite abfangen. Ein Rückblick: Dass es dazu kam, liegt daran, dass sich die Giebelkreuzler unter- einander traditionell nicht leicht einigen können. So auch als der Gesetzgeber vor einigen Jahren inUmsetzung der EU-Regeln die bis dahin sektoral aufgestellte österrei- chische Einlagensicherung novellierte.Wie von der EU verlangt, wurde unter anderem eine einheitliche, sektorübergreifende Ent- schädigungseinrichtung eingerichtet, die Einlagensicherung Austria (ESA). In deren Zentrum steht ein Notfallfonds, den die Banken laufend dotieren müssen. Zielwert des Fonds bis zum Jahr 2024: 0,8 Prozent der sicherungsfähigen Einlagen; rund 1,3 Milliarden Euro. Aus dem Topf bekom- men Sparer im Pleitefall sofort jene maxi- mal 100.000 Euro refundiert, die ihnen gesetzlich zustehen. Vor der Novelle war das Geld erst im Anlassfall zu stellen. Option nicht genutzt So viel Kapital für die Haftung fremder Sektoren zu binden, das passte vielen Genossenschaftern damals zwar nicht. Aber: Eine eigene Sicherung nach neuen gesetzlichen Regeln weiterzuführen, das scheiterte aufgrund unterschiedlicher Ansichten erst recht. Und so musste die Raiffeisenbankengruppe (RBG) 2019, als das Gesetz schlagend wurde, geschlossen in die ESA eintreten. » Wir sind froh, dass es zu so einer breiten Eini- gung kam. Wir waren positiv überrascht. « Entscheidungsträger Raiffeisen 2019 konnte sich die Raiffeisen- bankengruppe nicht auf eine eigene Einlagensicherung einigen. Das kam den Sektor teuer zu stehen. Zwei Bankpleiten später zeigen sich die Genossen entscheidungsfreudiger. BANK & FONDS Einlagensicherung 244 fondsprofessionell.at 3/2021 FOTO: © STOCKPHOTO-GRAF | STOCK.ADOBE.COM

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