FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2019

Foto: © Andrey Kuzmin | stock.adobe.com, Daniel Hinterramskogler F inanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ), der die umfassende Steuerreform der Regierung koordiniert, ist kein Fan von Sonder- und Ausnahmebestimmungen. Er will eine „radikale Vereinfachung“ bei den Ein- kommensteuern. Das 30 Jahre alte und oft novellierte Gesetz soll „in den Mistkübel“, und einen Steuerberater dürfte ein durch- schnittlicher Bürger eigentlich nicht mehr be- nötigen. So weit einige der Positionen, die Steuerfachmann Fuchs in den vergangenen Monaten pointiert vertrat – zur Freude aller Medienkonsumenten, die in der Rubrik Finan- zen zur Abwechslung einmal knackige Über- schriften serviert bekamen. Leider folgten den plakativen Formulierungen bisher wenig Ein- zelheiten. Dafür finden Experten zwischen den Zeilen interessante Punkte: Mehrere kaum bekannte Gesetzesvorhaben, die auch die Fondsbranche betreffen, sind demnach im Finanzministerium im Gespräch. Aus für Altbestände? Ein heikler Punkt, der dem Vernehmen nach diskutiert wird, ist das mögliche Ende der Steuerbefreiung von Kursgewinnen beim Verkauf von Altbeständen: Der Wertzuwachs von Aktien und Fonds mit Anschaffung vor dem 1. Jänner 2011 beziehungsweise von Anleihen und Derivaten, die vor dem 1. April 2012 gekauft wurden, unterliegt nicht der 27,5-prozentigen KESt. Auf Anfrage hält sich das Finanzministerium (BMF) bedeckt, aus- drücklich verneint werden entsprechende Pläne jedoch nicht. Auf die Frage, ob es stim- me, dass darüber gesprochen wird, verweist das BMF darauf, dass im entscheidenden Ministerratsvortrag vom 11. 1. 2019 vor allem Entlastungen, „aber auch strukturelle Verein- fachungen im Steuerrecht“ vorgesehen waren. Kommt es tatsächlich zu einer entsprechenden Änderung, wäre das aus Sicht der Depotban- ken organisatorisch eine Erleichterung, weil die Bestände derzeit gesondert zu führen sind. Anlageberater und ihre Kunden müssten sich hingegen überlegen, wie sie in so einem Fall vorgehen wollen. „Vereinfachung begrüßenswert“ Dass diese Möglichkeit besteht, davon geht Nora Engel-Kazemi, Expertin mit Schwer- punkt Wertpapierbesteuerung bei Deloitte, aus: „Die Altbestandsgewinne sind nicht unantastbar“, sagt sie mit Blick auf die Regie- rungspläne. In diesen ist bekanntlich recht häufig von Pauschalierungen die Rede. „Wenn es zu einer Pauschalierung kommt, sieht es so aus, als ob die Altbestände fallen. Das wurde schon ein paar Mal angedeutet. Man sieht oft auch in vergleichbaren komple- xen Rechtsmaterien, dass einzelne Befreiun- gen zugunsten einer pauschalen Besteuerung fallen“, so Engel-Kazemi. Die Expertin weist darauf hin, dass die Fristen für die Wertpapier- besteuerung zum Teil „recht speziell“ seien, und fügt hinzu: „Eine – grundsätzlich immer begrüßenswerte – Vereinfachung führt oft dazu, dass liebgewonnene Begünstigungen nicht mehr möglich sind.“ Neuregelung für Korrekturen In einer anderen unnötig komplizierten Sa- che bestätigt das Ministerium hingegen der Redaktion, dass eine Entwirrung ansteht. Es Für 2019 werden für Wertpapiere, darunter auch Investmentfonds, steuerliche Änderungen erwartet. Wie die aussehen werden, ist allerdings noch offen. In der Schublade des Ministers Das Finanzministerium arbeitet an einer Vereinfachung des Steuersystems. Welche Register dabei gezogen werden, steht noch nicht endgültig fest. In einigen Punkten gewährt das Ministerium aber Einblick. Darüber wird im Hintergrund gesprochen Ein Überblick über mögliche Reformvorhaben, die die Finanzbranche direkt betreffen 1. Mit der Einkommensteuerreform 2020 will die Regie- rung auch das Steuerrecht vereinheitlichen. Details werden spätestens bis Herbst präsentiert. Es könnten dabei die Steuerbefreiungen für Altbestandsgewinne fallen. 2. Bei Fondsverschmelzungen treten Probleme auf, Anleger werden unnötig in die Steuererklärung gedrängt. Das BMF arbeitet an einer Lösung. Die Depotbank könnte ermächtigt werden, Fondserträge nachzureichen. 3. Rechtsprechung des EuGH im September 2017: Bestimmte Umsatzsteuerbefreiungen zwischen Fi- nanzinstitutionen in Österreich sind rechtswidrig : be- trifft KAGs, Versicherungen, Banken, Pensionskassen. 4. Zu Fragen bei Vorsorgedepots gibt sich das Finanz- ministerium verschlossen. Quelle: FONDS professionell » Die Altbestandsgewinne sind nicht unantastbar. « Nora Engel-Kazemi, Deloitte 256 www.fondsprofessionell.at | 1/2019 steuer & recht I steuerreform

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