Restschuldversicherungen: Eiopa droht Banken und Versicherern
Der EU-Versicherungsaufsicht Eiopa sind die hohen Provisionen, die Banken für den Vertrieb von Restschuldversicherungen erhalten, ein Dorn im Auge. Die Behörde kündigt daher an, mit harten Bandagen gegen Missstände vorgehen zu wollen.
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa übt harsche Kritik an der Assekuranz und an Banken wegen überteuerter Restschuldversicherungen. Die Frankfurter Behörde forderte Versicherer und ihre Bankpartner offiziell dazu auf, beim Verkauf der Restschuldpolicen zur Absicherung von Hypotheken, Konsumkrediten oder Kreditkartenausgaben stärker auf die Interessen der Kunden zu achten. Sonst schreite sie ein. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine Studie der Eiopa. Andere Vertriebskanäle für die Produkte wurden in der Studie nicht berücksichtigt.
Diese Policen, an deren Abschluss Banken oft die Kreditvergabe knüpfen, sind dem Report zufolge ein hochprofitables Geschäft sowohl für die Versicherer als vor allem auch für die Banken selbst, die hohe Provisionen kassierten: Bei den Kreditinstituten landeten bis zu 90 Prozent der Beiträge. "Hohe Provisionen können zu schweren und schädlichen Interessenkonflikten führen und zu schlechten Geschäftspraktiken, um die Gewinne zu maximieren", kritisiert die Aufsicht.
Verlust der Vertriebserlaubnis
Die Behörde kündigte daher an, Versicherern und Kreditinstituten künftig stärker auf die Finger zu schauen, auch Überprüfungen vor Ort seien möglich. Die Aufsicht drohte ihnen zudem mit Sanktionen und anderen Maßnahmen, etwa dass Banken im Extremfall die Zulassung als Intermediär solcher Versicherungsprodukte entzogen werde.
In Deutschland dürfte die Eiopa aber kaum tätig werden. Hier gilt seit Mitte 2021 ein Provisionsdeckel in Höhe von 2,5 Prozent bei Restschuldversicherungen. Der Deckel ist im neuen Artikel 50a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert: "Gewährt ein Versicherungsunternehmen einem Versicherungsvermittler eine Abschlussprovision für den Abschluss einer Restschuldversicherung, darf die gewährte Vergütung 2,5 Prozent des durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehensbetrages oder sonstigen Geldbetrages nicht übersteigen", heißt es wörtlich. Der ebenfalls neu eingeführte Artikel 34c VAG definiert genau, was unter einer Restschuldpolice zu verstehen ist. (jb)