Merkur Leben: Neuer Auszahlungsplan bei Fondspolizzen
Die Merkur Lebensversicherung stellt eine zusätzliche Leistungsvariante in der fondsgebundenen Lebensversicherung vor. Künftig kann dadurch in der Entnahmephase weiterhin an den Entwicklungen der Kapitalmärkte partizipiert werden.
Die Merkur Lebensversicherung bietet im Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung eine neue Leistungsvariante an. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten – Kapitalabfindung, Rentenzahlung, prämienfreie Verlängerung, Übertragung der Fondsanteile auf ein Wertpapierdepot – besteht für Neu- und Bestandskunden in der fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV) künftig auch die Möglichkeit, die neue Variante Auszahlungsplan zu wählen.
Beim Auszahlungsplan bleibt der Kunde auch nach dem Ende der Ansparphase weiterhin in Investmentfonds veranlagt. Die Ablaufleistung wird in Form von monatlichen Auszahlungen aus dem FLV-Vertrag abgeschichtet, bis das Kapital aufgebraucht ist beziehungsweise bis das maximale Endalter 100 erreicht ist und das restliche Fondsguthaben einmalig ausgezahlt wird. Als Auszahlungsmodus kann entweder ein fixer Euro-Betrag festgelegt werden oder ein Prozentsatz der Fondsanteile, der als Geldwert überwiesen wird.
Lösung für die Entnahmephase
Markus Spellmeyer, Mitglied des Vorstands, zur Produkterweiterung: "Als Pionier der fondsgebundenen Lebensversicherung und Gewinner zahlreicher Produkt-Awards ist es uns wichtig, unser FLV-Angebot laufend weiterzuentwickeln und zu modernisieren. Mit dem Auszahlungsplan richten wir uns speziell an Kunden, die nicht nur während der Ansparphase, sondern auch während der Entnahmephase weiterhin an den Entwicklungen der Kapitalmärkte partizipieren und ihre Veranlagung bedarfsgerecht steuern wollen."
Der Auszahlungsplan kann nach einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren (Personen unter 50) beziehungsweise zehn Jahren (ab Alter 50) in Anspruch genommen werden. Während der Auszahlungsphase besteht weiterhin Ablebensschutz in Höhe von 105 Prozent der Deckungsrückstellung. Der Kunde kann die Fondszusammenstellung jederzeit ändern und den Vertrag bei Bedarf jederzeit rückkaufen. (gp)