Kostenrückerstattungen: Verhandlungen mit Lebensversicherern
Bei einer Sammelaktion zu Kostenrückerstattungen bei Lebensversicherungsverträgen streben VKI und Versicherungen eine außergerichtliche Lösung an. Es geht um Tausende Euro pro Vertrag. Die Anmeldefrist läuft.
Eine Sammelaktion wegen intransparenter Kostenklauseln bei klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherungen steht vor dem Abschluss. Die Anmeldefrist für die Teilnahme läuft am 31. Dezember 2025 ab, teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der mit den Versicherungen verhandelt.
Bei kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen müssen die Kosten in einer Vereinbarung mit den Kunden klar und transparent dargestellt werden, heißt es beim VKI. In vielen Verträgen, die vor dem 1. Jänner 2007 geschlossen wurden, gab es jedoch nur eine mangelnde Information über die Abschluss- und Verwaltungskosten, wie die VKI-Juristen sagen. Ihrer Ansicht nach handelt es sich daher um nicht vereinbarte Kosten. Dabei stützen sich die Konsumentenschützer auf Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus den Jahren 2007 und 2008.
Einfluss der Kosten war Konsumenten unklar
Viele Versicherte seien erst nach Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Versicherung auf den Kosten-Impact aufmerksam geworden. Nämlich, wenn sie weniger herausbekamen, als sie an Prämien eingezahlt hatten. Pro Vertrag seien bei einer Rückforderung mehrere Tausend Euro zu erwarten, heißt es. Einer groben Schätzung zufolge handelt es sich um sieben bis 13 Prozent der einbezahlten Prämien, die nach VKI-Sicht unzulässig einbehalten wurden.
Die Versicherungswirtschaft vertrete hingegen die Rechtsansicht, "dass Lebensversicherungsverträgen zwingende Regelungen nach versicherungsmathemathischen Grundsätzen zu Grunde liegen, die bei der Verrechnung von Kosten zur Anwendung kommen". Beim Versicherungsverband VVO sagt eine Sprecherin, man habe über die VKI-Aussendung hinaus keine Stellungnahme abzugeben.
"Aussichtsreiche Verhandlungen"
Jedenfalls befinden sich die Konsumentenschützer nach eigenen Angaben mit der Versicherungswirtschaft "derzeit in aussichtsreichen Gesprächen für eine außergerichtliche Lösung der Kostenthematik". Sollte es keine Einigung geben, prüfe man eine gerichtliche Durchsetzung.
Teilnehmen können Personen mit Verträgen, die zwischen 1. Jänner 1995 und 31. Dezember 2006 abgeschlossen wurden. Neben klassischer und fondsgebundener Lebensversicherung sind auch die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge oder indexgebundene Polizzen und Rentenversicherungen in der Ansparphase betroffen. (eml)















