Seit 28. November liegt eine offizielle Insolvenzbekanntmachung vor, wonach der Cyber-Spezialist Cogitanda Dataprotect beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt hat (Az.: 70a IN 361/24). Kurze Zeit später folgten ebenfalls beim Amtsgericht Köln die Assekuradeur-Töchter Cogitanda Managed Services GmbH (Az.: 70a IN 365/24) und Cogitanda Insurance Services (Az.: 70a IN 366/24). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Schober von der Kanzlei Brinkmann & Partner in Köln bestellt.

Kurz nach Bekanntwerden der Insolvenz hatte Cogitanda angekündigt, Geschäftspartner und Kunden schnellstmöglich über das weitere Vorgehen zu informieren. Die Versicherungsverträge, die Cogitanda als Assekuradeur abgeschlossen hat, behielten weiter ihre Gültigkeit. Auch die Services zur Prävention und zum Schadenmanagement würden weiter in vollem Umfang geboten. Die wesentlichen Vertragspartner der Gruppe, insbesondere die wichtigen Risikoträger, hätten bestätigt, die Zusammenarbeit für den Bestand fortsetzen zu wollen. Aktuell zeichne die Cogitanda jedoch bis auf Weiteres kein Neugeschäft, der Zahlungsverkehr werde über Treuhandkonten abgewickelt, sodass Prämienzahlungen an die Risikoträger weitergeleitet würden. Laufende und zukünftige Schäden würden weiterhin bearbeitet.

"Schnellstmöglich" und "zeitnah" sind dehnbare Begriffe
Vertriebspartner würden schnellstmöglich mit weiteren Informationen versorgt, hieß es Anfang Dezember. Passiert ist seither aber nicht viel. Knapp drei Wochen später befragte FONDS professionell ONLINE den vorläufigen Insolvenzverwalter Philip Schober. In dessen Namen antwortete Cord Schellenberg von der PR-Agentur Schellenberg & Kirchberg, die die Krisen-PR für Cogitanda übernommen hat. Demnach haben die von Maklern betreuten Versicherungsnehmer Cyber-Deckung, wenn schon prolongiert wurde, also Policen für 2025 verlängert wurden. "Der Versicherungsschutz ist durch die Risikoträger bestätigt worden", so Schellenberg. Damit bestehe kein Haftungsrisiko für den Makler. Cogitanda sei von den Risikoträgern weiterhin bevollmächtigt, Verträge und Schäden zu bearbeiten.

Gleichwohl gehöre "eine juristische Beratung der beteiligten Makler nicht zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters und könne aufgrund der Neutralitätspflicht nicht erfolgen". Informationen gegenüber Makler erfolgten weiterhin über Cogitanda. "Die gesamte Geschäftsführung ist diesbezüglich weiterhin in der Verantwortung", betont Schellenberg. Eine spezielle Informationspflicht des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber den Maklern bestehe nicht. Man sei "dennoch bemüht, die Makler zeitnah über wesentliche Verfahrensschritte zu informieren". Allerdings dauert das bei wichtigen Fragen wie der Courtage schon jetzt mehrere Wochen.

Beiträge und Schadenregulierung gehören nicht zur Insolvenzmasse
Immerhin: Prämienzahlungen, die auf Cogitanda-Konten geflossen sind, gehen nicht in die Insolvenzmasse ein. Die Risikoträger hätten bestätigt, dass alle Zahlungen von Versicherungsnehmern schuldbefreiende Wirkung haben und somit Versicherungsschutz bestehe. Künftige Beitragszahlungen der Kunden sowie künftige Entschädigungszahlungen der Risikoträger zu aktuellen und zukünftigen Schäden werden nicht dem Insolvenzverfahren zugeschlagen, sondern getrennt von der Insolvenzmasse unter Aufsicht des Insolvenzverwalters geführt, betont Schellenberg.

Weniger klar sieht es bei den Courtageansprüchen für Makler bei bereits verlängerten Tarifen aus. Wer bezahlt die – der Insolvenzverwalter, der Risikoträger oder niemand (beziehungsweise geringe Teile aus der Insolvenzmasse)? Das ist bis heute (20.12.) nicht klar kommuniziert worden. Erneut wird auf Zeit gespielt. "Dazu werden wir zeitnah eine Information an unsere Makler herausgeben", verspricht Schellenberg und lässt offen, wen er mit "wir" meint. Die Qualifizierung der Ansprüche der Makler, wie auch aller anderen Gläubiger, erfolge "nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen der Insolvenzordnung", schränkt Schellenberg ein.

Courtage aus Insolvenzmasse und damit zu großen Teilen "im Feuer"
Hintergrund: Grundsätzlich können Courtageforderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, später zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da es sich um Insolvenzforderungen handelt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens werden diese Forderungen entsprechend der Insolvenzquote bedient. "Der Umfang der Insolvenzmasse steht derzeit naturgemäß nicht fest und eine Aussage zur Quotenerwartung ist im vorläufigen Verfahren auch deshalb nicht möglich, da Forderungsanmeldungen erst im eröffneten Insolvenzverfahren erfolgen können", vertröstet Schellenberg.

In der Regel liegen die Insolvenzquoten in deutschen Firmeninsolvenzverfahren nicht über zehn Prozent, häufig sogar darunter. Etwas anderes könne bei entsprechender Regelung für Courtageforderungen gelten, die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstehen. Details nannte Schellenberg nicht.

Auch österreichische Makler voll betroffen
Auch bei den österreichischen Maklern herrscht bekanntlich Unsicherheit, was die Insolvenz für die Courtagen bedeutet. Nun stellt Schellenberg für den vorläufigen Insolvenzverwalter klar: Sie werden ebenfalls nach deutschem Insolvenzrecht bedient. "Der Sitz des Gläubigers ist für die Behandlung der Forderungen nicht relevant", so der beauftragte PR-Mann.

Die Forderungen gegen in Deutschland ansässige Unternehmen der Cogitanda seien nach deutschem Insolvenzrecht zu behandeln. "Die österreichischen Makler erhalten von uns eine entsprechende Information", verspricht Schellenberg. Ob dies noch vor Weihnachten geschieht, ließ er offen. (dpo)