Ende einer langen Debatte: Versicherungsrücktrittsrecht beschlossen
Der heftig umkämpfte Rücktritt von Versicherungen hat nun endgültig den Nationalrat passiert. Schlussendlich stimmten sogar noch die Neos zu.
Der Nationalrat verabschiedete gestern nach mehreren politischen Anläufen die Neuregelung zum Rücktritt von Versicherungen. Im Zentrum steht dabei die Verbesserung der Rechtssicherheit bei mangelhafter Belehrung. Bisher konnten Kunden bei falscher Belehrung "ewig" vom Vertrag zurücktreten – im Extremfall auch dann noch, wenn die Polizze schon längst ausbezahlt war. Vielfach gab es dan nicht nur den Rückkaufswert zurück, sondern die gesamten Prämien plus Zinsen.
Nun bekommt der Versicherte bei Falschbelehrung innerhalb des ersten Jahres die gesamten Prämien zurück, aber ohne Zinsen, wenn er zurücktritt. Vom zweiten bis zum fünften Jahr gibt es nur noch den Rückkaufswert, aber der Versicherer darf keine Stornogebühr verrechnen. Später kann die Versicherung auch die Stornogebühren in Abzug bringen.
Die Regierung hatte nach Protesten zu Jahresbeginn eine Änderung der Rücktrittsrechte abgeblasen. Die Vorgängerregierung war im Herbst 2017 ebenfalls damit gescheitert. Ohne Gesetzesänderung würden Lebensversicherungen für die Versicherungsunternehmen unattraktiv und irgendwann nicht mehr angeboten, so ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf. Außerdem widerspreche die lebenslange Rücktrittsmöglichkeit seinem Rechtsempfinden, obwohl sie seitens des EuGH als rechtens bestätigt wurde.
SPÖ warnt vor Staatshaftung
Die SPÖ, die dagegen stimmte, warnte erneut vor dem Eintritt der Staatshaftung für den Fall, dass viele Verträge gleichzeitig aufgelöst werden, weil die Konsumenten das alte Rücktrittsrecht bis Jahresende nutzen wollen. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Zugestimmt haben ÖVP, FPÖ und überraschend auch die Neos, die im Finanzausschuss noch dagegen votierten. Neos-Abgeordnete Karin Doppelbauer sah darin eine Verbesserung des Status quo und eine höhere Rechtssicherheit. Sie kritisierte aber den Entstehungsprozess des Gesetzes. Dieses sei als Initiativantrag der Regierungsparteien eingebracht worden, um die Begutachtungsfrist zu umgehen, meinte sie. Daher sei die Qualität des Gesetzes nicht die beste, verwies Doppelbauer auf die Stellungnahme des Justizministeriums, die auf legistische Mängel hinweist, wie die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung mitteilt. (eml)