Eine Auswertung des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) von 17 Ablebenstarifen zeigt, warum es Sinn macht, sich bei kapitalintensiven Versicherungsprodukten an unabhängige Finanzberater oder Versicherungsmakler zu wenden. Die müssen dem Gesetz nach im besten Interesse der Kunden beraten – und sollten daher im Idealfall vor einem zu hohen Prämienaufwand bewahren. Laut den Ergebnissen kann eine 50-jährige Person bei 20 Jahren Vertragslaufzeit und einer Versicherungsleistung von 100.000 Euro je nach Wahl der Assekuranz mehr als 8.000 Euro an Prämie sparen. Bei einem Einstiegsalter von 30 Jahren sind es rund 1.200 Euro, heißt es in einer VKI-Aussendung.

Für die Analyse wurden die Prämien für 20-, 30-, 40- und 50-jährige Personen errechnet. Zwischen den günstigsten und teuersten Angeboten gebe es in der Regel Unterschiede von mehr als dem Doppelten, bei gleich hoher Versicherungssumme, heißt es.

Zu bedenken ist, dass verschiedene Versicherungen verschiedene Leistungspackages anbieten, etwa was vorzeitige Todesleistungen oder den Einschluss gefährlicher Hobbys betrifft. Es gilt also: Billiger muss nicht automatisch besser sein; das Produkt muss vom Umfang her zur individuellen Situation passen. 

Etliche Versicherungen machten nicht mit
In den Vergleichstest flossen nur Versicherungen ein, die einer Teilnahme zustimmten. Nicht mitgemacht haben Bawag P.S.K., Ergo, Generali, Grazer Wechselseitige, Helvetia, Hypo Versicherung und Uniqa. Die Ergebnisse der Testteilnehmer können beim VKI abgerufen werden.

VKI-Experten heben den hohen Nutzen einer Ablebensversicherung hervor, wobei zu bedenken sei, dass ein früher Abschluss die Kosten erheblich senken kann. Wer mit 50 Jahren in einen Vertrag einsteigt, zahlt laut der Untersuchung Jahresprämien zwischen 235,99 und 641,97 Euro. Bei einem Einstiegsalter von 30 Jahren zahlt man zwischen 38,72 Euro und 98,58 Euro. "Verändern sich die Lebensumstände – etwa durch Heirat, Hauskauf oder die Geburt eines Kindes –, kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme anzupassen", so VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl.

Nachversicherungsgarantien können hier eine Überlegung wert sein. Allerdings müsse man bedenken, dass diese in der Regel nur als Zusatzoption gegen Aufpreis erhältlich sind. Sie ermöglichen eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unabhängig vom mittlerweile höheren Alter. Oft ist diese Option nur in den ersten Vertragsjahren nutzbar und die Erhöhung auf eine vorher festgelegte Summe begrenzt.

"Grundsätzlich erachten wir die Ablebensversicherung als sinnvolles Produkt", so VKI-Fachfrau Kreindl. Besonders für Personen ohne große finanzielle Rücklagen können solche Produkte im Todesfall eine wichtige Absicherung für die Hinterbliebenen bieten. Dies gelte insbesondere dann, wenn starke finanzielle Abhängigkeiten bestehen, etwa wenn der Partner oder die Partnerin das höhere Einkommen erzielt, wenn jemand alleinerziehend ist oder wenn noch ein Immobilienkredit zurückzuzahlen ist, so Kreindl.

Nicht verwechselt werden dürften diese Risiko-Absicherungsprodukte mit Er- und Ablebensversicherungen oder mit fondsgebundenen Lebensversicherungen. Hier ist der Ablebensschutz abhängig von der Kapitalmarktentwicklung. "Wir empfehlen daher, Vermögensaufbau und Absicherung klar voneinander zu trennen", so Kreindl. (eml)