Seit Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision für die Vermietung einer Wohnung muss der Auftraggeber bezahlen. Engagiert der Eigentümer einen Vermittler, muss er ihn bezahlen und nicht der Kunde. Die Immobilienbrache kritisiert diese Regelung von Anbeginn und legt nun nach. Die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien behauptet, dass das Bestellerprinzip das Wohnen verteuere statt es günstiger zu machen.

Dabei beruft sie sich nach eigenen Angaben auf eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und der Universität Cambridge und auf den Bestellerprinzip-Report des ZT Datenforum im Auftrag der Kammer. Die Ergebnisse würden eine "eindeutige Sprache" sprechen: "Laut WU/Cambridge-Studie stiegen die Angebotsmieten in Wien nach Einführung im Schnitt um rund fünf Prozent, noch stärker in zentralen Bezirken, und die Kosten wurden großteils zu den Mietern verschoben", heißt es in einer Presseaussendung.

Sparen am falschen Platz
Die Interessenvertreter führen weiter aus, dass österreichweit das Angebot an Mietinseraten deutlich zurückgegangen und die Brutto-Gesamtmiete um rund 1,50 Euro pro Quadratmeter gestiegen sei. Es gebe keinen verlässlichen Preisvorteil bei der privaten Vermietung. Argumentiert wird das damit, dass die Zahlung einer Maklerprovision langfristig günstiger sei als die Mietaufschläge. Der Grenzwert liege bei 66 Monaten Mietdauer.

Die Wirtschaftskammer fordert eine "Optimierung" des Bestellerprinzips und plädiert für eine "faire Aufteilung" der Provision zwischen Vermieter und Mieter und die Möglichkeit, beide Seiten als Doppelmakler zu betreuen. Das bringt erhebliche Vorteile mit sich, meint Philipp Sulek, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in Wien: "Denn gut beraten zu sein, hat einen Wert und ist am Ende meist die günstigste Entscheidung." Wer glaube, ohne fachliche Begleitung und Expertise günstiger auszusteigen, zahle am Ende meist mehr. (ae)