Kreditvergabe: Aufseher bleiben hart bei KIM-V-Regeln
Ende Juni laufen die 2022 verschärften Kreditvergabestandards dem Gesetz nach aus. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) will aber, dass die FMA weiter genau hinsieht. Außerdem müssen die Banken engmaschiger melden.
Banken und Kreditvermittler sowie Häuslbauer müssen sich darauf einstellen, dass die Aufsicht bei den Wohnkrediten weiter auf der Bremse steht. Das FMSG hat in seiner Sitzung am Mittwoch (26.2.) "Begleitmaßnahmen" beschlossen, die nach dem Auslaufen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) greifen sollen.
Zum einen bleiben die bisherigen KIM-Regeln ausdrücklich als Leitlinie erhalten, wie die FMSG-Mitglieder in einer Aussendung mitteilen (Beleihungsquote höchstens 90 Prozent, Schuldendienstquote nicht mehr als 40 Prozent, Laufzeit maximal 35 Jahre). Der Anteil der Kredite, die diese Kriterien nicht erfüllen, soll 20 Prozent der Neukreditvergabe in einem Quartal nicht überschreiten. Wobei diese Richtwerte im Wesentlichen schon lang vor der Verordnung gegolten hatten, von den Banken aber nach Ansicht der Aufseher nicht ausreichend eingehalten wurden.
Erhöhte Meldefrequenz
Zum anderen soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) in kürzeren Abständen die Vergabestandards kontrollieren. Die Meldefrequenz für die Datenerhebung wird auf vierteljährlich umgestellt, statt derzeit halbjährlich.
Die KIM-V gilt seit Sommer 2022 und löste Proteste bei Banken aus. Beziehungsweise nahmen verschiedene Parteien das Thema punktuell in ihre Wahlkampfpläne auf. Seit Mitte 2022 kam es zu einem starken Einbruch der Neukreditvergabe. Wobei der Rückgang auch zins- und rezessionsgetrieben ist, da es in anderen Ländern ohne derartige verbraucherfokussierte Vorgaben teils zu ebenso hohen Rücksetzern kam.
Öffentliche Berichte und neue Beurteilungsstandards
Als weitere Neuerung setzt das FMSG zusätzliche Publikationen auf den Plan: Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) werde Details zur Entwicklung der Kreditvergabe regelmäßig veröffentlichen. In den kommenden Sitzungen will das Gremium außerdem kapitalbezogene Maßnahmen evaluieren. Womit klar scheint, dass aus Sicht der Aufseher die Immobilienmarktkrise noch nicht vorbei ist, beziehungsweise die Angst vor einer Ansteckung des Finanzsystems aufrecht bleibt.
Was die Risikoeinschätzung betrifft, wird es künftig ebenfalls zu Änderungen kommen. Die OeNB hat eine neue Analysemethode entworfen, die das Verhältnis zwischen realwirtschaftlicher Entwicklung und Kreditvergabe besser berücksichtigen soll. Das Beurteilungsmodell soll sich enger an den Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) orientieren, wenn es um die Indikatoren für Systemrisiken in Phasen übermäßigen Kreditwachstums geht. Soll heißen, dass der Zustand des Immobilienmarkts ein höheres Gewicht als bisher in der Einschätzung zyklischer Risiken haben wird.
FMA bleibt bei ihrer Linie
Die Verordnung läuft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus, weil kein gravierendes Systemrisiko mehr herrscht, das den Eingriff rechtfertigt. Gleichzeitig haben sowohl die OeNB-Führung als auch die FMA-Vorstände bereits mehrfach betont, dass sie die KIM-Regeln weiter angewendet sehen wollen. (eml)