Immobilienkredite: Verschärfung bei Gewerbeobjekten
Aufgrund der steigenden Kreditausfallrate und der schlechten Wirtschaftslage müssen die Banken ihre Risikovorsorge für Gewerbeimmobilienkredite erhöhen.
Die volkswirtschaftliche Entwicklung in Österreich hinterlässt Spuren. Davon betroffen sind auch die Gewerbeimmobilien, weshalb sich die Finanzierungsseite schon längere Zeit Sorgen um dieses Segment macht. Die Kreditausfallrate (NPL-Quote) ist wie berichtet in der jüngeren Vergangenheit stark gestiegen. Deshalb wird die Kreditvergabe bei Gewerbeimmobilien weiter verschärft.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt wie erwartet der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den sogenannten sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite mit 3,5 Prozent festzulegen. "Gewerbeimmobilienkredite im Sinne dieser Empfehlung sind inländische Risikopositionen", erklärt das FMSG. Der Systemrisikopuffer soll gemäß Paragraf 23e des Bankwesengesetzes (BWG) systemischen Risiken entgegenwirken, die zu einer Störung mit möglicherweise bedeutenden nachteiligen Auswirkungen auf das inländische Finanzsystem oder die inländische Realwirtschaft führen können.
Zur Sicherheit höhere Vorsorgepuffer
"Analysen der OeNB zeigen, dass sich die Systemrisiken aufgrund des verschlechterten wirtschaftlichen Umfelds seit der ersten Festlegung des sektoralen Systemrisikopuffers im Jahr 2024 weiter erhöht haben. Systemrisiken sind zusätzliche Verluste, die bei einer ungünstigen Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftsleistung in Verbindung mit einem Einbruch der Immobilienpreise für die Banken entstehen können", begründete das FMSG seine Entscheidung. Zurzeit beträgt die Pufferhöhe ein Prozent. Das FMSG verlangt nun eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei Stufen mit einem ersten Schritt auf zwei Prozent am 1. Juli 2026 sowie auf 3,5 Prozent ein Jahr danach.
Die Maßnahme ist laut FMSG notwendig, um "die Resilienz des Bankensektors gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken". Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen sollen weiterhin ausgenommen bleiben. Die Auswirkungen auf Kreditkosten, Kreditvergabe und Realwirtschaft wurden nach FMSG-Angaben im Rahmen eines Impact-Assessments der OeNB geprüft und werden als gering eingeschätzt. Denn nahezu alle Banken würden auch nach Erhöhung des sektoralen Systemrisikopuffers über "ausreichend freies Kapital" verfügen und die "nach wie vor hohen Gewinne" seien eine mögliche Quelle für die Bildung zusätzlichen Kapitals. (ae)















