Immobilienfonds "Uniimmo Wohnen ZBI" wieder im Vertrieb
Union Investment testet die Marktfähigkeit des deutschen offenen Wohnimmobilienfonds "Uniimmo Wohnen ZBI" – und beharrt dabei auf derselben Risikoeinstufung wie unmittelbar nach dem Abwertungsdesaster Ende Juni vergangenen Jahres.
Union Investment bietet wieder Anteile am offenen Publikums-Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI an, wie ein Sprecher gegenüber "Bloomberg News" bestätigte. Eine Neubewertung des Portfoliobestands sorgte im Juni vergangenen Jahres für eine radikale Abwertung der Anteilswerte um nahezu 17 Prozent und löste eine Vertrauenskrise bei offenen Immobilienfonds aus.
Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entsprach und dem Fondsmanagement die Werbung mit einer niedrigen (SRI-Klasse 2) oder mittelniedrigen (3) Risikoklassifizierung untersagte, hatte Union Investment den Vertrieb eingestellt und Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg gegen das Urteil eingelegt.
Neustart mit "Risikoklasse 3" trotz gerichtlicher Untersagung
Mit Datum vom 1. August 2025 hat Union Investment die Verkaufsunterlagen aktualisiert, blieb aber bei der beanstandeten SRI-Klasse 3. Im Basisinformationsblatt (BIB) ist folgender Passus ergänzt worden: "Das LG Nürnberg-Fürth hat uns die Verwendung der Risikoklasse 3 mit Urteil vom 21.2.2025 untersagt. Hieraus entstehende Risiken: verstärkte Anteilrückgaben, Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, erschwerte Veräußerung von Vermögensgegenständen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird überprüft." In der "Immobilien Zeitung", die als erste über die Wiederaufnahme des Vertriebs berichtete, lässt sich ein Sprecher von Union Investment mit dieser Einschätzung zitieren: "Das Urteil wird in einem Berufungsverfahren keinen Bestand haben."
Folgender Passus, der noch in jenem BIB stand, mit dem der Fonds bis zur Urteilsverkündung vertrieben wurde, ist hingegen gestrichen worden: "Bei sehr ungünstigen Marktbedingungen ist es unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Ihr Rückgabeverlangen auszuführen." (Bloomberg/tw)















