Die Liquiditätskrise der offenen Immobilienfonds ist um ein Kapitel reicher. Die Bank Austria Real Invest muss für ihren Real Invest Austria mit 29. September 2026 die Rücknahme von Anteilsscheinen begrenzen ("Gating"). Grund für die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme ist nach Angaben von Peter Czapek, CEO Bank Austria Real Invest, eine Zunahme der Anteilskündigungen in den vergangenen Tagen. Dadurch kann die die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve in Höhe von mindestens zehn Prozent nicht mehr gewährleistet werden.

Das Gating-Instrument ist eine Liquditätssteuerungsmaßnahme, bei der Anleger ihre Anteile weiterhin zurückgeben können. Allerdings zahlt der Fonds den Anteil nur bis zu einer festgelegten Quote aus, die sich abhängig von der Liquidität täglich verändern kann. Es ist möglich, dass Anleger den gesamten Betrag ihrer Order oder nur einen Teil erhalten. "Die Maßnahme dient dem langfristigen Werterhalt des Portfolios, der Sicherung der Liquidität sowie der fairen Behandlung aller Anteilsinhaber", betont Czapek.

Immobilien müssen zu Geld gemacht werden, um Anleger auszuzahlen
Nach Angaben des Fondsmanagements ist das Immobilien-Portfolio des Real Invest Austria "ausgewogen und werthaltig" gemäß den zugrundeliegenden aktuellen Bewertungen. "Die Immobilien haben sehr geringe Leerstände und stabile Mieteinnahmen", so Czapek. Trotz des herausfordernden Marktumfelds erzielte der Real Invest Austria in allen Jahren seines Bestehens bis heute eine positive Wertentwicklung. "Die Immobilienbewertungen zeigen auch weiterhin stabile Ergebnisse", sagt CEO Czapek.

Er geht davon aus, dass es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handelt, bis wieder ausreichend Liquidität zur Verfügung steht. Zurzeit arbeitet die Real Invest an weiteren Immobilienverkäufen. Wichtig zur Stabilisierung der Liquidität ist jedoch auch, dass die Anteilskündigungen abnehmen. Als zwei wesentliche Gründe für die Mittelabflüsse aus allen offenen Immobilien gelten einerseits das Zinsumfeld, in dem Kunden auf dem Markt risikolos gute Zinsen erhalten, und andererseits die neuen Behalte- und Rückgabefristen, die ab Jänner 2027 für neue Zeichnungen gelten. (ae)