In seiner Sitzung am Montag (2.12.) hat das FMSG entschieden, dass die seit August 2022 gültige Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) auslaufen soll. Mit der Verordnung wurden vor gut zweieinhalb Jahren klare Vorgaben für Eigenkapital, Schuldendienstquote und maximale Laufzeit gesetzt. Seitdem wurden die Regeln von den Banken massiv bekämpft. Sie waren eingeführt worden, nachdem es international Bedenken wegen der Vergabestandards gab. Auch ist der Anteil variabler Kredite im Land hoch, was angesichts der steigenden Zinsen die Sorge vor Ausfällen wachsen ließ. 

Die KIM-V sei "effektiv in der Reduktion systemischer Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen" gewesen, verteidigt das FMSG die Regeln. Schuldendienst- und Beleihungsquoten hätten sich seit Inkrafttreten deutlich verbessert, teilt das Gremium mit. Durch die Maßnahmen habe sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Gleichzeitig sei die Kapitalisierung des Bankensystems gestiegen. Dies habe dazu beigetragen, "dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann", heißt es. Für diesen Fall sei gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.

Ende Juni ist Schluss
Die Verordnung läuft bis 30. Juni 2025 und soll danach enden. Unter Beobachtung steht die Kreditvergabe freilich weiter. Insbesondere warnt das FMSG vor sinkenden Kapitalquoten kombiniert mit einer Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Immobilienpreise von den Einkommen. Man erwarte von den Banken weiter die Einhaltung der KIM-V-Vergabestandards. OeNB und FMA sollen daher "geeignete Maßnahmen, wie z.B. Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen", ausarbeiten.

Außerdem müssen die Banken die Daten dazu künftig vierteljährlich liefern, anstatt wie bisher halbjährlich. Die Ergebnisse sollten aggregiert regelmäßig veröffentlicht werden. In vielen EU-Ländern seien kreditnehmerbezogene Vorgaben üblich – ganz unabhängig von systemischen Risiken, betonen die Verantwortlichen. 

Arbeitsprogramm 2025: AIF im Fokus
Auch im Jahr 2025 bleiben Risiken aus der Immobilienfinanzierung ein Schwerpunkt in der Arbeit des FMSG. Gleichzeitig werden auch Systemrisiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds (AIF) genauer untersucht. (eml)