Der Weg für die von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) angekündigte "Mietpreisbremse" ist frei. Am Dienstag (2.12.) votierte die Mehrheit des Bautenausschusses des Nationalrats für das von der Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG). Überraschenderweise stimmten auch die Grünen für das Mietenpaket. Mit den Gesetzesänderungen will die Regierung ab dem nächsten Jahr mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln und eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen erreichen.

Deckelung der Mieterhöhung
Mit einer "Mietpreisbremse" soll sichergestellt werden, dass künftige Inflationsspitzen nicht "ungebremst" auf den Wohnungsmietmarkt treffen. Die Deckelung der Mieterhöhung (Wertsicherung) gilt künftig auch für die prinzipiell unregulierten Mieten im freien Wohnungsmarkt. Die Wertsicherung (Valorisierung) von Richtwerten, Kategoriebeträgen sowie sonstigen Beträgen im Mietrechtsgesetz soll jeweils zum 1. April erfolgen. Die Valorisierung wird 2026 mit einem Prozent und 2027 mit zwei Prozent begrenzt. Ab dem 1. April 2028 soll eine Deckelung dann relevant werden, wenn eine Erhöhung über drei Prozent liegen würde. Der diesen Prozentsatz übersteigende Wert soll bei der Mieterhöhung nur zur Hälfte heranzuziehen sein.

Befristung von Mietverträgen
Fix ist nun auch die geplante Änderung bei der Befristung von Mietverträgen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist bei Wohnungsmietverträgen derzeit eine Mindestbefristungsdauer von drei Jahren vorgesehen. Durch die Gesetzesnovelle wird diese auf fünf Jahre erhöht. Ausgenommen davon sind private Vermieter, die keine Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind. (ae)