Die Richtung ist klar: In Zukunft müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden im Bereich der Anlage­beratung abgefragt werden. Die neuen Pflichten sollen mit 2. August bei der Eignungsprüfung zum Tragen kommen. Im individuellen Anlegerprofil müssen künftig zusätzlich zu den Kenntnissen und Erfahrungen sowie den finanziellen Verhältnissen, den Anlagezielen und der Risikobereitschaft auch Nachhaltigkeitspräferenzen erfasst werden. 

Zur Unterstützung der Vermögensberater hat der Fachverband der Finanzdienstleister in Zusammenarbeit mit den Experten Andreas Dolezal und Martin Pichler nun einen Leitfaden zur Abfrage der Präferenzen des Kunden für die Eignungsbeurteilung bei der Anlageberatung und Portfolioverwaltung veröffentlicht. Der 26 Seiten umfassende Leitfaden soll dem Fachverband zufolge den Mitgliedsbetrieben als Unterstützung bei Vorbereitung und Umsetzung unternehmensinterner Prozesse betreffend die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen dienen.

Zudem wurde ein Leitfaden für die Beratung über Versicherungsanlageprodukte sowie ein Informationsblatt zur Nachhaltigkeit für Kunden erstellt. Letzteres soll im Beratungsgespräch helfen, die Grundbegriffe zur Nachhaltigkeit im Finanzwesen zu erklären. (gp)