Bei der geplanten Verkürzung der Abwicklungsfristen im europäischen Wertpapierhandel auf einen Tag soll das Fondsanteilscheingeschäft ausgenommen sein. Dies geht aus einem Vorschlag der EU-Kommission hervor. Hintergrund ist die für den 11. Oktober 2027 anvisierte Umstellung der Fristen in der Abwicklung von Wertpapiergeschäften von zwei (T+2) auf einen Tag (T+1). Diese erfasst sowohl den Aktien-, als auch den Anleihen- und den Devisenhandel. Bislang war noch unklar, ob die Verkürzung auch für Fondsanteile gelten soll.

Der deutsche Fondsbranchenverband BVI begrüßt den Vorschlaf der EU-Kommission. "Asset Manager haben bei der Abwicklung des Fondsanteilscheingeschäfts also weiterhin die Möglichkeit, eigenständig zu entscheiden, welchen Abrechnungszyklus sie nutzen möchten", teilte der BVI mit. "Damit folgt die EU-Kommission unserem Anliegen, Flexibilität im Settlement des Fondsgeschäftes zu ermöglichen."

Innerhalb der Fonds Abwicklung innerhalb eines Tages
"Innerhalb des Fondsportfolios aber muss die Abwicklung der Wertpapiertransaktionen auf T+1 umgestellt werden, also einen Tag nach dem Handelstag erfolgen", betont der Branchenverband. Dies kann die Fondsindustrie vor Hürden stellen, wie FONDS professionell bereits berichtete. Denn aufgrund der abweichenden Zeitspannen bei der Abwicklung von Transaktionen können sich Finanzierungslücken auftun, die mit Puffern abgesichert werden müssen.

Ähnliche Schwierigkeiten haben sich bereits bei der Fristverkürzung in den USA, Kanada und Mexiko offenbart, die Ende Mai 2024 auf T+1 umgestellt haben. Seither müssen etwa europäische Fonds, die nordamerikanische Wertpapiere handeln, mitunter höhere Liquiditätspuffer bereitstellen oder externe Händler beauftragen. Denn durch die Diskrepanz der Abwicklungszyklen müssen sie zeitliche Lücken in der Ausführung der Wertpapiergeschäfte überbrücken.Warnungen vor Verwerfungen im Finanzsystem stellten sich aber letztendlich als übertrieben heraus. (ert)