Staaten tauschen Krypto-Anlegerdaten aus – Rat zur Selbstanzeige
Global tauschen die Staaten bald untereinander Daten von Krypto-Besitzern aus. Die Geltung ist rückwirkend: Wer unversteuerte Erträge bei einer ausländischen Plattform hat – etwa als Österreicher in Deutschland –, dem wird rasch zur Selbstanzeige geraten.
Krypto-Assetbesitzern, die ihre Vermögenswerte bisher unversteuert auf einer ausländischen Plattform liegen haben, wird zur Selbstanzeige geraten, bevor eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Ein neuer Gesetzesrahmen verpflichtet die Krypto-Börsen bald zur Meldung von Transaktionen an die nationalen Behörden und die wiederum tauschen sich künftig darüber systematisch untereinander aus.
Hintergrund ist das neue, global gültige Crypto-Asset-Reporting-Rahmenwerk (CARF) der OECD – dieses hat die EU in ihre neue Amtshilferichtline DAC 8 eingearbeitet. Die Regeln verpflichten Krypto-Plattformen dazu, alle Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden zu melden, wie PwC-Krypto-Experte Johannes Edlbacher in einer Aussendung erklärt. Ab dem 1. Jänner 2026 (Inkrafttreten der DAC 8) müssen die Krypto-Plattformen die Meldepflichten erfüllen. 2027 sind die ersten Kundendaten an die Steuerbehörden zu übermitteln.
Automatischer Datenaustausch
"Wickeln also österreichische Anlegerinnen und Anleger ihre Krypto-Transaktionen über eine Krypto-Börse beispielsweise in Deutschland ab, so meldet die deutsche Krypto-Börse die Transaktionen der österreichischen Anlegerinnen und Anleger an die deutsche Steuerbehörde, die wiederum die Daten an die österreichische Finanz weiterleitet", so Edlbacher. Dasselbe gilt umgekehrt. Die Steuerbehörden – sie werten die Daten in der Regel automationsunterstützt aus – erhalten damit vollen Einblick in die Steuerehrlichkeit der Anleger.
Diverse Untersuchungen würden zeigen, dass ein Großteil der Krypto-Anleger den Steuerverpflichtungen nicht nachkommt. Mehr noch: Viele dürften gerade deswegen über Auslands-Handelsplätze und -Wallets veranlagt sein, weil sie den Fiskus umgehen wollen.
Bewusste Vermeidung – Selbstanzeige angeraten
In Österreich unterliegen Krypto-Assets grundsätzlich seit 2022 – so wie alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen – der 27,5-prozentigen Kapitalertragsteuer (KESt). Österreichische Krypto-Plattformen müssen seit 1. Jänner 2024 für ihre Kunden die KESt einbehalten und an das Finanzamt abführen. Es sei nicht auszuschließen, dass österreichische Anleger bewusst auf Auslandsanbieter umgestiegen seien, um den KESt-Abzug zu umgehen, so Edlbacher. Auch bisher wären sie freilich bereits steuerpflichtig in Österreich gewesen und hätten Einkünfte in ihre Steuererklärung aufnehmen müssen.
Edlbacher rät diesen Anlegern zu einer rechtzeitigen Selbstanzeige, um die verschwiegenen Erträge nachzuversteuern. Eine Selbstanzeige kann nämlich unter anderem nur dann zur Strafbefreiung führen, wenn noch keine Strafverfolgung eingeleitet wurde oder wenn die Anleger nicht wissen, dass die Tat ganz oder zum Teil bereits entdeckt ist. Auch wenn die Finanz bereits vom Steuerdelikt weiß, könne eine Selbstanzeige sinnvoll sein, da sie unter Umständen einen Milderungsgrund darstelle.
Verjährungsfristen
Wegen der inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sei es ratsam, sich von Fachleuten unterstützen zu lassen. Nötig sei etwa die Darstellung der Verfehlung und der Umstände für die Feststellung der Verkürzung. In der Regel gelte eine abgabenrechtliche Verjährungsfrist von fünf Jahren. Bei (bedingtem) Vorsatz (Steuerhinterziehung) zehn Jahre. "Bei Einkünften aus Kapitalvermögen (und somit auch aus Kryptowährungen) wird in der Regel bedingter Vorsatz unterstellt", so Edlbacher.
Wichtig zu wissen: Der Datenaustausch beschränkt sich nicht nur auf die EU-Länder. Eine Teilnahme an den CARF-Regeln der OECD haben laut PwC bereits mehr als 40 Drittstaaten zugesagt.
In Österreich werden die CARF/DAC-8-Vorgaben mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) umgesetzt, das als Regierungsvorlage am 20. November veröffentlicht wurde. (eml)















