Das Wirtschaftsministerium (BMDW) hat Anfang Dezember den Entwurf für eine Verordnung ausgeschickt, die ein Gütesiegel "für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind", vorschlägt. Das Siegel gleicht optisch dem Meistersiegel der Handwerker.

Im Finanzvertrieb ist demnach jeweils ein eigenes Siegel vorgesehen für die folgenden Sparten: Wertpapiervermittler, Versicherungsvermittlung, Versicherungsmakler, Versicherungsagent, Gewerbliche Vermögensberatung. Das geht aus dem der Redaktion vorliegenden Vorschlag hervor. Das Siegel darf – muss aber nicht – zusammen mit dem Namen oder Firmennamen so wie im Schriftverkehr oder für PR-Aktivitäten verwendet werden. Auf Produkten für den Verkauf darf es aber nicht aufscheinen.

"Unterscheidet nicht vom Mitbewerb"
Das Wirtschaftsministerium verspricht den einzelnen Unternehmen positive Werbeeffekte. Ob das Siegel, das dann auch Piercing-Experten, Terrazzomacher oder "Großhändler mit Giften" tragen dürfen, für die Finanzdienstleister wiklich Sinn macht, wird aber mancherorts in Frage gestellt.

In der Wirtschaftskammer ist man zum Beispiel zwiegespalten. "Sicher ist es ein positives Signal, wenn man zeigt, dass man eine Befähigungsprüfung positiv abgelegt hat", sagt Thomas Moth, Geschäftsführer des WKÖ-Fachverbands der Finanzdienstleister. Allerdings habe man den Zusatz "staatlich geprüft" bei bestandener Prüfung ja auch bisher schon tragen können. Gemacht werde das in vielen Fällen dennoch nicht. Denn in der Branche seien eher Qualitätssiegel gefragt, die auf darüberhinausgehende Standards verweisen. "Für viele wird sich vielleicht die Frage stellen, was mache ich mit einem Siegel, das nur auf eine absolvierte Prüfung abzielt, mich aber nicht von meinem Mitbewerb unterscheidet", so Moth gegenüber FONDS professionell ONLINE.

Er spricht damit nicht zuletzt für die eigene Sache. Seit Ende 2013 können zum Beispiel gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler ein Gütesiegel des Fachverbands tragen, wenn sie sich freiwillig den Standes- und Ausübungsregeln verpflichten und sich einem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister unterwerfen so wie mit der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister zusammenarbeiten. (eml)

So ähnlich könnten die Siegel aussehen: