Schutz vor "Dark Patterns" – neue Regeln für Online-Finanzverträge
Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen bei der digitalen Kommunikation mit Kunden bald neue Regeln einhalten. Online wird ein "Widerrufsbutton" verpflichtend. Alle Kosten, auch versteckte, müssen aufgeschlüsselt werden. Und sogenannte "Dark Patterns" sind ausdrücklich tabu.
Bei online abgeschlossenen Finanzverträgen kommen auf Vermittler neue Pflichten zu. Die neue EU-Richtlinie für den digitalen Verbraucherschutz ("DMFSD" (EU) 2023/2673) stärkt die Konsumentenrechte im Internet und harmonisiert die Fernabsatzregeln innerhalb der EU. In Kraft getreten am 18. Dezember 2023 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Verbindlich gelten die Regeln ab dem 19. Juni 2026.
Ein Kernstück ist die Einführung einer verpflichtenden Widerrufsfunktion ("Widerrufsbutton"), wie aus einem Artikel von Roland Brandt, Referent beim Fachverband der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer, hervorgeht. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen auf ihren Webseiten eine gut sichtbare, leicht bedienbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche (gesetzlich empfohlen wird "Vertrag widerrufen") bereitstellen, wie es in dem Artikel heißt, der in der Mitgliederzeitung "Facts" erschienen ist. Die Widerrufsfunktion muss gut sichtbar sein und darf sich nicht hinter Login-Bereichen oder versteckten Menüs verbergen. Wer die Funktion betätigt, muss umgehend eine Widerrufsbestätigung erhalten. Ein unklar beschrifteter Button kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Datenschutzrechtlich muss der Button der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Es dürften nur die nötigsten Daten erhoben werden, unnötige Angaben oder aufwendige Identifizierungsverfahren seien unzulässig.
Ausgeweitete Informationspflichten
Neben der Widerrufsfunktion erweitert die Richtlinie die Informationspflichten für Anbieter. Vor Vertragsabschluss müssen Unternehmen umfassend, klar und verständlich über das Finanzprodukt informieren. Dazu gehören: vollständige Angaben zur Identität und Erreichbarkeit des Anbieters, detaillierte Beschreibung der Produktmerkmale, Darstellung aller Kosten, inklusive eventuell versteckter Gebühren, Aufklärung über mögliche Konsequenzen bei Zahlungsverzug sowie klare Informationen zu Vertragslaufzeit, Kündigungs- und Widerrufsbedingungen. Diese Informationen dürfen nicht in langen, schwer lesbaren AGB versteckt werden, sondern müssen strukturiert und gut auffindbar dargestellt sein, wie Brandt schreibt.
Harmonisiert werden mit der Richtlinie auch die Widerrufsfristen: Verbraucher können binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Erhalt der vollständigen Vertragsinformationen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Nicht widerrufen werden können jedoch Verträge über Finanzprodukte, die Marktschwankungen unterliegen (z. B. Aktien oder Devisen), kurzfristige Versicherungen unter einem Monat Laufzeit sowie Verträge, die bereits vollständig erfüllt wurden. Solche Ausnahmen müssen vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen werden.
Kostenregelung beim Widerruf: Keine Strafen erlaubt
Wer rechtzeitig widerruft, muss nur für bereits erbrachte Leistungen zahlen. Zusätzliche Gebühren oder Vertragsstrafen sind ausdrücklich nicht zulässig. Hat der Verbraucher im Voraus gezahlt, ist der Betrag unverzüglich zu erstatten. Lange Bearbeitungszeiten sollen vermieden werden, um Verbraucher finanziell nicht zu belasten.
Ein weiteres zentrales Element der Richtlinie ist das Verbot manipulativer Designmethoden – sogenannter "Dark Patterns". Nicht erlaubt sind zum Beispiel Beeinflussungen durch irreführende Hervorhebungen (etwa vorab gesetzte Hakerl) oder wiederholte Bestätigungsaufforderungen – zum Beispiel durch aufdringliche Pop-ups. Ebenso darf der Weg zum Widerruf nicht schwerer sein als der Vertragsabschluss. Ziel ist es, Verbraucher nicht durch digitale Hürden an Verträge zu binden, die sie nicht fortführen wollen, wie es heißt. (eml)