In dem seit Jahren auf EU-Ebene schwelenden Richtungsstreit, ob Provisionsverbote in der Beratung und Vermittlung von Anlageprodukten zum Vor- oder Nachteil der Kunden sind, legt der österreichische Versicherungsmaklerfachverband ein neues Gutachten vor. Die EU-Kommission habe bisher keine Kosten-Nutzen-Analyse für ihre Verbots-Szenarien vorgelegt, kritisiert Studienautor Armin Kammel. Ein Aus des in Österreich vorherrschenden Systems, wonach der gewerbliche Produktvertrieb von den Versicherungen bezahlt wird und nicht durch Honorare der Kunden, würde den Maklermarkt drastisch verkleinern.

Die EU-Kommission schlägt im Rahmen ihrer Retail Investment Strategy (RIS, "Kleinanlegerstrategie") unter anderem vor, dass unabhängige Vermittler oder Berater bei Versicherungsanlageprodukten keine Provisionen vereinnahmen dürfen. Darunter fallen in Österreich die Versicherungsmakler. Kommt es dazu, würde die Zahl der Mitgliedsbetriebe im Fachverband um rund 50 bis 70 Prozent zurückgehen, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens. Statt rund 4.000 Mitglieder mit 14.000 Beschäftigen sollen es dann nur noch 2.000 bis 1.200 Maklerunternehmen sein, wobei die Zahl der Beschäftigten nach Schätzung des Gutachtenautors auf 7.000 bis 4.200 sinken soll, wie es heißt. 

Wertschöpfung sinkt
20 Prozent der Vermittler würden ihre Tätigkeit einstellen, zugleich würde die Konsolidierung der Branche beschleunigt, es entstünde ein von großen Vermittlerbetrieben dominierter Markt. Würde das mögliche Provisionsverbot abseits vom Lebens-/Veranlagungsbereich in die anderen Produktsparten ausgedehnt, sei zu befürchten, dass die Wertschöpfung der österreichischen Versicherungsmakler von 306 auf rund 184 Millionen Euro sinkt.

Die Kommission liefere keine "überzeugende Evidenz", um das vorgeschlagene (partielle) Provisionsverbot im Rahmen der Kleinanlegerstrategie zu rechtfertigen, so Kammel. Auch die Erfahrung aus anderen Ländern, in denen diese Restriktionen bereits Gesetz sind, liefere keine Hinweise auf den Nutzen.

Fachverbandsobmann Christoph Berghammer hob die zeit- und kostenintensiven Leistungen der Versicherungsberater und -makler hervor, die bereits jetzt nach der "Best Advice"-Vorschrift beraten müssen. Konsumenten hätten keinen Einblick in Aufwände, die Versicherungsmakler für IT, Personal oder regulatorische Vorschriften wie Dokumentation leisten müssen. Die meisten Menschen würden eine Honorarberatung daher auch nur schwer annehmen. Dementsprechend würde es im Fall eines Provisionsverbots zu einer Verschlechterung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Beratung für die breite Bevölkerung kommen. (eml)