Die Interessenvertretung der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer wird mit den Pfandleihern deren Standesregeln überarbeiten. Ziel ist eine höhere Kostentransparenz. Ein Vorschlag soll im Mai oder Juni vorliegen, wie aus einer Mitteilung an die Fachverbandsmitglieder hervorgeht. Vorstellbar sind etwa repräsentative Beispiele zur Veranschaulichung der Kosten.

Nötig ist der Schritt aus Sicht der Finanzdienstleister in zweifacher Hinsicht. Zum einen ist klar, dass auf absehbare Zeit etwas unternommen werden muss, denn die neue Regierung hat dem Thema in ihrem Programm einen eigenen Punkt gewidmet: "verständlichere und klarere Entgeltdarstellung bei Pfandleihe", heißt es dort.

Aufnahme in das VKrG abgelehnt
Zum anderen drängt die Arbeiterkammer (AK) bereits seit längerem darauf, dass die Bestimmungen zur Kostentransparenz bei Pfandleihverträgen ins neue Verbraucherkreditgesetz (VKrG) aufgenommen werden. Der Fachverband lehnt das ab.

Das VKrG wird gerade novelliert, bis zum 25. November müssen darin die Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie eingearbeitet werden. Pfandleihverträge würden zum einen nicht in die Richtlinie fallen, so der Fachverband. Außerdem müsse ein Pfandleiher ohnehin seine Geschäftsordnung samt Tarifordnung vom Landeshauptmann absegnen lassen, bevor er den Gewerbezugang erhält.

Geeigneter Ausweg
Für die Konsumentenschützer reicht das mit Blick auf die laufende Transparenz nicht aus. Eine Überarbeitung der individuellen Standesregeln scheint daher ein geeigneter Ausweg. Koordiniert werden die Arbeiten am neuen Verbraucherkreditgesetz im Justizministerium, das in diesem Zusammenhang wegen der systematischen Stakeholdereinbindung bereits Lob erhalten hat. (eml)