Rund eine Woche, bevor die EU-Kommission am 19. November ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung vorlegen will, zirkulierten erste Einzelheiten des Entwurfs. Die britische Publikation "Responsible Investor" etwa berichtet, dass die Klassifizierung weitgehend überarbeitet und mit SFDR-7 eine weitere Kategorie für "Transition" eingeführt werden soll.

Artikel-6-Fonds sammeln Gelder ein
Zugleich fließt laut Morningstar-Statistik für das dritte Quartal 2025 weiter massiv Geld aus den Artikel-9-Fonds. Sie verzeichneten demnach das achte Quartal in Folge Abflüsse, die mit geschätzten 7,1 Milliarden Euro deutlich gegenüber den 1,4 Milliarden Euro im zweiten Quartal anstiegen. Für Artikel-8-Fonds ermittelte Morningstar einen geschätzten Nettozufluss von 75 Milliarden Euro, was einem Anstieg gegenüber den Zuflüssen von 47 Milliarden Euro im Vorquartal entspricht.

Diese neuen Zuflüsse waren jedoch geringer als die Zuflüsse in Artikel-6-Fonds, die sich im dritten Quartal auf 134 Milliarden Euro beliefen, obwohl Artikel-6-Fonds einen geringeren Anteil am EU-Fondsvermögen ausmachen. Der Marktanteil der Artikel-8- und -9-Fonds zusammen blieb bei knapp 59 Prozent.

Weniger Fonds-Namensänderungen
Die Umbenennungen von Fonds wurden seit Ablauf der Frist für die ESMA-Richtlinien zur Fondsbenennung am 21. Mai etwas weniger häufig. Etwa 121 Artikel-8- und Artikel-9-Fonds wurden im dritten Quartal umbenannt: 64 Fonds haben ESG-bezogene Begriffe gestrichen, 44 haben Begriffe ausgetauscht und 13 haben Begriffe hinzugefügt. Seit Januar 2024 wurden nach Morningstar-Schätzungen mindestens 1.450 Artikel-8- und Artikel-9-Fonds umbenannt. Dies entspricht etwa 31 Prozent der Fonds, die unter die ESMA-Richtlinien zur Namensgebung von Fonds fallen. (jh)