Kreditgebühren: Erste Bank und Sparkassen zahlen Geld zurück
Kunden der Erste Bank und zahlreicher Sparkassen können Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern und das bei Verträgen bis zu 30 Jahre rückwirkend. Die AK hat sich mit der Bank auf eine Erstattung geeinigt. Anträge sind ab sofort möglich.
Kunden der Erste Bank sowie zahlreicher Sparkassen können bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren teilweise zurückfordern. Darauf haben sich die Arbeiterkammer (AK) und die Erste Bank verständigt. Betroffen sind Konsum- und Wohnkredite, Zwischenfinanzierungen sowie Darlehen der S Bausparkasse. Eine Rückforderung ist bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich, unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits vollständig zurückbezahlt wurde.
Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass beim Abschluss mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr verrechnet wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert. Bei Wohnkrediten liegt die Rückzahlung abhängig von der ursprünglich bezahlten Gebühr zwischen 35 und 80 Prozent. Wurde der Kredit über einen Kreditvermittler abgeschlossen, sind gestaffelte Rückzahlungen zwischen 225 und 750 Euro vorgesehen.
Rückforderung bis 2027 möglich
Mit der Rückerstattung werden laut AK auch Entgelte etwa für Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen abgegolten. Spesen für die Ausstellung grundbuchsfähiger Löschungsquittungen müssen dagegen separat beantragt werden. "Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer davon unmittelbar profitieren", erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer.
Betroffene können ihre Ansprüche seit 10. August 2026 über ein Onlineformular (externer Link) auf der Website ihrer jeweiligen Bank anmelden. Für die S Bausparkasse wurde indes ein eigenes Formular (externer Link) eingerichtet. Dafür bleibt bis 31. Juli 2027 Zeit. Bei Krediten, die bereits vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt wurden, muss der jeweilige Kreditvertrag vorgelegt werden. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann laut AK kostenlos eine Kopie bei der Bank angefordert werden. (cf)















