Unter den österreichischen Publikumsfonds wächst das ESG-Segment (ökologisch, sozial, Unternehmensführung) kräftig weiter. Von der zuletzt zögerlichen Haltung der Anleger ist hier mit Blick auf eine Analyse der Finanzmarktaufsicht (FMA) wenig zu merken: Während der österreichische Publikumsfondsmarkt von Anfang 2022 bis Mitte 2024 Nettomittelabflüsse in Höhe von 3,4 Milliarden Euro verzeichnete, kamen bei Fonds mit nachhaltigkeits- beziehungsweise ESG-bezogenen Merkmalen netto 2,7 Milliarden Euro hinzu, schreiben die FMA-Experten in einer neuen Marktstudie zur Nachhaltigkeit bei Publikumsfonds.

Quelle: FMA

Zum 30. Juni 2024 berücksichtigen von den rund tausend analysierten österreichischen Publikumsfonds 477 Produkte (mit einem Fondsvermögen von 70,2 Milliarden Euro) ethische oder Umwelt-Aspekte in der Veranlagung. Mit einem Anteil von 60 Prozent am gesamten verwalteten Publikumsfondsvermögen repräsentieren Portfolios mit nachhaltigkeits- oder ESG-bezogenen Merkmalen gemäß EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) mittlerweile die Mehrheit.

Fondsnamenrichtlinie dürfte Produkte oder Namen verändern
Unter den ESG-Fonds sind wiederum 191 mit einem verwalteten Vermögen von 38,5 Milliarden Euro, die bereits in ihrem Produktnamen auf ihre ethische Ausrichtung hinweisen – die also Begriffe wie Nachhaltigkeit, ESG oder Umwelt verwenden. Es ist anzunehmen, dass das in einigen Monaten deutlich weniger sein werden. Seit Kurzem gilt die EU-Fondsnamenrichtlinie, die bei gewissen Namenskomponenten ein Mindestnachhaltigkeitsinvestment von 80 Prozent erwartet. Für neue Fonds ist das bereits seit 21. November erforderlich, für bestehende ab 21. Mai 2025. Entweder muss bei einer Unterschreitung der Name geändert oder die Investmentphilosophie angepasst werden.

Quelle: FMA

Der allergrößte Teil der nachhaltigen Fonds, nämlich 464, sind Vehikel nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), für die sich die Bezeichnung "hellgrüne" Produkte eingebürgert hat. Sie berücksichtigen gewisse nachhaltige Merkmale; wie viel konkret war aber bis zur Fondsnamenrichtlinie völlig frei wählbar. In der Kategorie der "dunkelgrünen" Fonds, die den strengeren Maßstab von Artikel 9 der SFDR erfüllen, gibt es indes bisher nur 13 Produkte. Artikel-9-Fonds müssen konkrete Nachhaltigkeitsziele verfolgen.

Keine signifikanten Unterschiede gibt es bei den Gebühren. Die Kosten bei ESG-Fonds entsprechen in der Regel den marktüblichen Niveaus, wie aus der FMA-Analyse hervorgeht. Einzig bei Produkten, die nach dem österreichischen Umweltzeichen 49 zertifiziert sind, wurden leicht geringere Gebühren festgestellt. (eml)