Fonds-Provisionen-Rückerstattung: Auch Oberbank einigt sich
Kunden der Oberbank können für bis Ende 2017 abgeschlossene Fonds die Bestandsprovisionen zurückerhalten, die die Bank von den Kapitalanlagegesellschaften bekommen hat. Darauf hat sich das Institut mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt.
Österreichische Banken erhalten in den meisten Fällen von den Fondsgesellschaften Bestandsprovisionen, solange ein Kunde den Fonds im Depot hat. Es handelt sich um Geld, das die Anleger über die Fondskosten selbst berappen. Nach Ansicht des VKI wurden diese Rückflüsse den Kunden bis Ende 2017 oft nicht ausreichend offengelegt und sind daher zurückzuzahlen. Nun kam es zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Oberbank.
Diese sieht vor, dass die Oberbank berechtigten Kunden ein individuelles Rückerstattungsangebot unterbreitet. Nötig ist eine Anmeldung an der kostenlosen VKI-Sammelaktion bis 15. Dezember 2025 unter www.vki.at/kick-back-2025 (externer Link). Teilnehmen können Anleger, denen bis einschließlich 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt über die Oberbank vermittelt wurde.
Andere Institute ebenfalls mit Angeboten
Vergleichbare Einigungen hat der VKI bereits mit der Bank Austria, mit dem Erste-Bank- und Sparkassensektor sowie mit der RLB NÖ-Wien erzielt. Die Banken weisen die Ansichten des VKI regelmäßig zurück, wollen das Thema aber vom Tisch haben. Auch die Oberbank vertritt eine gegenteilige Rechtsauffassung. (eml)















