Der FONDS professionell KONGRESS 2023 am 8. und 9. März wird wieder ganz im Zeichen der Fort- und Weiterbildung stehen. Dementsprechend bietet der FONDS professionell KONGRESS mit seinen mehr als 110 Fachvorträgen einen optimalen Rahmen, um den wichtigen Weiterbildungsverpflichtungen nachzukommen (hier geht's zur Anmeldung). 

CERTIFIED FINANCIAL PLANNER™ und ­Diplom. Finanzberater
So hat der Österreichische Verband Financial Planners dieses Jahr insgesamt 75 Vorträge ausgewählt, die besonderen Weiterbildungscharakter haben. CERTIFIED FINANCIAL PLANNER™ und ­Diplom. Finanzberater haben die Möglichkeit, sich die Credits für diese Vorträge für die Rezertifizierung beim Verband anrechnen zu lassen. 

Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Versicherungsmakler und Agenten
Zudem wurden Anrechnungen für Mifid II – Weiterbildung (82 Vorträge) im Zusammenhang mit dem FMA-Rundschreiben "Kenntnisse und Kompetenzen“ sowie die Weiterbildung im Zusammenhang mit Art. 10 der IDD bzw. Anlage 9 der GewO (64 Vorträge) akkreditiert. Der Besuch der Vorträge kann als Nachweis der erforderlichen Weiterbildung herangezogen werden.

Der Besuch der gekennzeichneten Vorträge gilt auch als Nachweis der erforderlichen Weiterbildung für die Lehrpläne für Gewerbliche Vermögensberater (89 Vorträge) "Wissensvertiefung“ (§ 136a Abs. 6a GewO). Insgesamt werden auch 8 Vorträge für die Weiterbildung im Rahmen des Lehrplans Makler/Agenten gem. § 137b Abs. 3a GewO zu Verfügung stehen. Details zu den genauen Anrechnungen finden Sie im Vortragsprogramm.

Digitales Kontrollsystem
Um Warteschlangen zu vermeiden und eine Besuchsbestätigung mit maximaler Effizienz zu ermöglichen, wird die Anwesenheit in den Vortragssälen auch 2023 elektronisch ermittelt. Dazu erhalten Besucher am Kongress ein personalisiertes Chiparmband, welches immer getragen werden muss. Der Chip muss am 1. und 2. Tag vor dem Verlassen des Kongressgebäudes abgegeben werden, damit die individuellen Vortrags-Daten des Besuchers ausgelesen werden können und der Chip aufgeladen werden kann. Der Verlust des Chiparmbandes liegt in der Verantwortung des Besuchers. Bei Verlust müssen wir leider 50 Euro in Rechnung stellen. Weiters können in diesem Fall die auf dem Chiparmband gespeicherten Vorträge nicht anerkannt werden, da die Auswertung erst nach Abgabe des Chips erfolgt. Die Mindestverweildauer in den Vorträgen beträgt 80 Prozent der Vortragszeit (bei einem 30-minütigen Vortrag wären das 24 Minuten), bei kürzeren Anwesenheitszeiten wird der Besuch des Vortrags nicht anerkannt. Das System kommt nur im Bereich der Vortragssäle zum Einsatz. Die Bestätigung der von Ihnen besuchten Vorträge erhalten Sie von uns wie immer nach dem Kongress. (gp)