In den kommenden Monaten wird sich das Universum der ESG-Fonds in der Europäischen Union (EU) vollständig umgestalten. Das erwartet die Ratinggesellschaft Morningstar. Der wichtigste Grund dafür: Im Mai dieses Jahres endet die Übergangsfrist, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) Kapitalverwaltungsgesellschaften für die Umbenennung von nachhaltig investierenden UCITS- und Spezialfonds in ihrem Bestand eingeräumt hat.

Die ESMA hat sich zum Ziel gesetzt, Anleger vor unbegründeten oder übertriebenen Nachhaltigkeitsaussagen in Fondsnamen zu schützen. Daher hat die Pariser Behörde im Mai 2024 ihre finalen Guidelines für Namen nachhaltig anlegender UCITS- und Spezialfonds veröffentlicht.

Namensänderungen 2024
Klare Auswirkungen der neuen Namensregeln waren einer aktuellen Erhebung von Morningstar Sustainalytics zufolge im vierten Quartal zu beobachten. Mindestens 65 Artikel-8- und Artikel-9-Fonds mit ESG-bezogenen Namensbestandteilen wurden zwischen Oktober und Dezember umbenannt. Im Vorquartal war es nur zu 33 Änderungen gekommen. Im gesamten Jahr 2024 haben mindestens 170 Artikel-8- und Artikel-9-Fonds einen neuen Namen erhalten. Bis Mai 2025 werden es voraussichtlich deutlich mehr werden. 

"Insgesamt schätzen wir, dass bei 30 bis 50 Prozent der ESG-Fonds – das sind etwa 1.200 bis 2.200 Fonds – die Namen geändert werden könnten", erklärt Hortense Bioy, Head of Sustainable Investing Research bei Morningstar Sustainalytics. "Insbesondere bei kleineren und leistungsschwachen Fonds könnten Begriffe gestrichen oder neu hinzugefügt werden, auch Fondszusammenlegungen sind denkbar", so die Expertin. Anlegern rät sie, die Änderungen des Namens und des Anlageziels ihrer Sondervermögen zu überwachen, um die potenziellen Auswirkungen auf das Risiko-Rendite- und das Nachhaltigkeitsprofil des Portfolios zu verstehen. (am)