Am Montag (25.11.) kündigte der auf Cyberversicherungen spezialisierte Assecuradeur Cogitanda an, Insolvenz anzumelden. Vermittler, die mit dem in Deutschland, Österreich und Frankreich tätigen Unternehmen zusammenarbeiten, müssen rasch Schritte setzen, um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Da Cogitanda als Assecuradeur nur ein Vermittler ist, müsse als erstes "sofort" geklärt werden, wer die jeweilige Versicherung hinter den vermittelten Produkten ist und wer dort der zuständige Ansprechpartner ist, so René Hompasz, Chef des österreichischen Vermögensschadenhaftpflicht-Unternehmens Höher Insurance. Diese Anfrage solle bei Cogitanda schriftlich gestellt werden. Und: "Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass die Kommunikation weiterhin über Cogitanda laufen soll, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Risikoträger an, dass dies auch nach dem 25.11.2024 gilt", schreibt Hompasz in einem Informationsbrief, der der Redaktion vorliegt.

Prämienzahlung 
Wesentlich ist demnach auch, zu klären, an wen die Versicherungsprämien künftig gezahlt werden sollen. Wem die Auskunft erteilt wird, dass die Prämien weiter an Cogitanda geleitet werden sollen, der solle dafür eine schriftliche Erklärung der Versicherung einholen, "dass die Prämienzahlung auch nach dem 25.11.2024 mit schuldbefreiender Wirkung an Cogitanda erfolgen kann", so Hompasz. 

Dasselbe gilt für die Schadensmeldungen und die Kommunikation zu Schadensfällen. Vermittler sollten sich unbedingt bestätigen lassen, dass eine Weiterleitung des Schadens keine Obliegenheitsverletzung darstellt. Auch muss mit dem Risikoträger (Versicherung) abgeklärt werden, wie Vertragsänderungen oder -erneuerungen gehandhabt werden und ob Cogitanda dazu bevollmächtigt ist, so Hompasz. Nicht zuletzt sei auch im Auge zu behalten, ob Cogitanda weiter über die erforderlichen Gewerbeberechtigungen für den Versicherungsvertrieb verfügt. Bei einem Wegfall der Berechtigung müsse man bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anfragen, ob eine weitere Zusammenarbeit möglich ist. Sollten Informationen fehlen oder unzureichend sein, schlägt Hompasz vor, die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren.

Bei Ansprüchen: Anwalt kontaktieren
Sollten Ansprüche gegenüber Risikoträgern oder Cogitanda bestehen, empfiehlt Hompasz ebenfalls eine schriftliche Stellungnahme dazu und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit einem Rechtsanwalt.

Zu den Verhaltensgrundsätzen im Krisenfall gehört nicht nur die Überprüfung der erwähnten Hard-Facts. Hompasz verweist auf die professionellen Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Dazu gehöre es, sich ein umfassendes Bild der aktuellen Lage zu verschaffen und die Entwicklungen zu beobachten, um keine Beratungsfehler zu machen.

Obacht bei der Kundenkommunikation
Hompasz rät zu einer Zurückhaltung in der Wortwahl bei der Kundenkommunikation, zu klaren Botschaften und zu einer Vermeidung von Spekulationen. "Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie: 'Das wird schon.' oder 'Es ist alles in Ordnung.'", empfiehlt der Experte. Man solle keine eigenmächtigen Interpretationen zur Lage abgeben, ohne diese zuvor vollständig geklärt zu haben. Ratsam ist es, nur Fakten zu kommunizieren, die schriftlich vorliegen. Dazu zählt momentan etwa auch das Wording: Es handelt sich um eine potenzielle Insolvenz. Im Insolvenzregister scheint derzeit (Mittwochvormittag) noch nichts auf. (eml)