WKStA stellt Casinos-Austria-Ermittlungen gegen Finanzmanager ein
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Casinos-Austria-Verfahren die Ermittlungen gegen Hartwig Löger, Hubert Fuchs und andere eingestellt. Gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache läuft weiter ein Verfahren.
Im Verfahren unter anderem wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung bei den teilstaatlichen Casinos Austria (Casag) hat die WKStA die Ermittlungen gegen weitere Personen eingestellt. Darunter Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP, nun Chef des Versicherungskonzerns VIG), Ex-FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid (ÖVP) sowie weitere Personen.
Den Ermittlungen lag der Verdacht zugrunde, dass die politischen Amtsträger mit dem Glücksspielkonzern Novomatic (einst Casinos-Austria-Anteilseigner) die Bestellung des FPÖ-nahen ehemaligen Wiener Bezirksrats Peter Sidlo zum Vorstand vereinbarten. Im Gegenzug soll sich Novomatic von der Politik ein Entgegenkommen bei der Vergabe von Glücksspiellizenzen und bei der Glücksspielregulatorik erwartet haben. Auch gegen Sidlo wurde das Verfahren eingestellt, wie "ORF.at" berichtet.
Beweise reichten nicht für Strafverfahren
"Eine Vereinbarung seitens der FPÖ mit dem privaten Glücksspielkonzern hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben. Teil einer solchen Vereinbarung war jedenfalls die Bestellung des vereinbarten Kandidaten zum Casag-Vorstandsmitglied", heißt es in einer WKStA-Aussendung. Gleichzeitig reichten verschiedene Voraussetzungen nicht für ein Strafverfahren. So konnte man etwa den einzelnen Personen den konkreten Informationsstand oder ihren Handlungsanteil nicht nachweisen und somit die strafrechtliche Verantwortung nicht zurechnen. Damit war das Verfahren wegen Bestechung einzustellen, wie es heißt.
Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache sowie "zwei weitere Personen" und gegen "einen Glücksspielkonzern" laufen noch. Es geht um den Vorwurf einer möglichen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung sowie Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Gegen drei Casag-Aufsichtsräte war bereits im November das Verfahren eingestellt worden.
Die WKStA verweist auf die komplexen Umstände bei den Ermittlungen. Dutzende Zeugen wurden vernommen, umfangreiche Daten sichergestellt. Die Behörde durfte mit der Datenauswertung aufgrund von Einsprüchen der Beschuldigten erst rund zweieinhalb bis drei Jahre nach Sicherstellung beginnen. So erhielten die Staatsanwälte die Daten aus den Hausdurchsuchungen vom März 2020 erst Ende 2022, die letzten Beschuldigten konnten erst Mitte 2023 vernommen werden. (eml)