Seit Mai 2018 können Berufsgruppen, die Geldwäsche-Präventionsstandards einhalten müssen, Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer nehmen, um zu prüfen, wem ein Geschäftspartner wirklich gehört. Auch Wertpapierunternehmen zählen zu den Verpflichteten, die Eigentumsverhältnisse ihrer Kunden zu prüfen. Sie nutzen jedoch nach Ansicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) die Registerabfrage zu selten. 

Wie die Redaktion erfuhr, hat die FMA ihre Bedenken unlängst gegenüber Branchenvertretern geäußert. Bereits im Jahr 2022 hatte die Behörde in einem Rundschreiben die Einhaltung der Sorgfaltspflichten eingemahnt. Eine Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung könne "nur wirksam umgesetzt sein, wenn die Verpflichteten (…) durch Erfüllung der ihnen zugewiesenen Sorgfalts- und Meldepflichten entsprechend mitwirken", hieß es dort.

Regelmäßige Überprüfung
Der Fachverband der Finanzdienstleister erinnerte kürzlich in einer Aussendung daran, dass Wertpapierunternehmen zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung "mit einem dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) unterliegenden Rechtsträger (OG, KG, AG, GmbH etc.) einen einfachen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer einholen" müssen. Wurde zu Beginn kein Auszug eingeholt, so sei dies "ehestmöglich nachzuholen". Bei bestehenden Kunden müsse – je nach Kundenrisiko – eine periodische Aktualisierung "in angemessenen Abständen" erfolgen; das heißt, bei Kunden mit hohem Risiko in kürzeren Intervallen, beziehungsweise anlassbezogen.

Zugang zum WiEReG Management System erhalten Wertpapierunternehmen nach Registrierung beim Unternehmensserviceportal (USP). Die Registerbehörde biete auch einen Änderungsdienst an, der über Neuerungen bei Geschäftspartnern direkt informiert.

FMA will bei Prüfung eine Liste sehen
Die FMA sei befugt, zu kontrollieren, ob eine Abfrage durchgeführt wurde. Verstöße würde die Behörde ahnden, so der Fachverband. In der Praxis müsse man bei einer FMA-Prüfung den Aufsehern eine Liste der aus dem Register abgerufenen Auszüge vorlegen, so der Fachverband.

Compliance-Experte Andreas Dolezal zeigt sich aufgrund der geringen Bedeutung von Firmenkunden für Wertpapierunternehmen reserviert gegenüber der FMA-Mahnung. In einem Newsletter betont er, dass Wertpapierunternehmen hauptsächlich natürliche Personen betreuen. Bei den Wertpapierunternehmen, die er serviciert, liege der Anteil "an juristischen Personen bzw. Rechtsträgern unter den Kunden im niedrigen einstelligen Prozentbereich", fallweise sogar unter einem Prozent. Dementsprechend wenige WiEReG-Abfragen seien naturgemäß auch zu erwarten.

Kritik an Aufwand
Dolezal kritisiert den zunehmenden Aufwand, den die Behörde jenen Betrieben auferlegt, die zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention verpflichtet sind. "Offenbar muss wieder eine Liste geführt werden", so der Experte gegenüber der Redaktion.

Es sei auch zu hinterfragen, ob die teils hohen finanziellen und organisatorischen Zusatzbelastungen in der Sache tatsächlich den gewollten Nutzen bringen. Das verdeutliche die Pflicht zur Wohnsitzabfrage. Selbst im Inland sei nicht klar, ob die Angaben mit der Realität übereinstimmen. Richtig schwierig werde es bei ausländischen Kunden: Die meisten Länder – selbst innerhalb der EU – haben kein Pendant zum österreichischen Register. Teils sei man auf direkte Anfragen bei Personen angewiesen, was selten Rückmeldungen bringe. "Einen Schweizer CEO interessiert eine Antwort auf unsere Anfrage nicht. Da bleibt nur, zu dokumentieren, dass man angefragt hat", so Dolezal. (eml)