Ausgelöst durch den Ukraine-Konflikt und den damit verbundenen Liquiditätsengpässen sowie der FOLTF-Entscheidung der EZB wurde der Sberbank Europe AG am 1. März 2022 die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung untersagt und der Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt Gerd Konezny als Regierungskommissär bestellt. Die behördliche Untersagung des Geschäftsbetriebs löste den gesetzlichen Einlagensicherungsfall aus. Die ESA zahlte daraufhin an die Kunden der Sberbank Europe gesicherte Einlagen bis zu 100.000 Euro aus.

Der von der FMA eingesetzte Regierungskommissär hat am 3. Mai 2022 der Sberbank Europe die Genehmigung erteilt, den Großteil ihres Asset-Portfolios zu verkaufen. Die Insolvenz der Sberbank Europe konnte somit vermieden werden.Durch den ermöglichten Asset-Verkauf und die Entscheidung zugunsten einer geordneten Abwicklung konnte die Bank bereits die Einlagensicherungssumme von 926 Millionen Euro an die ESA zurückzahlen und beginnt in Kürze mit der Auszahlung sämtlicher nicht bereits unter die ESA-Deckung gefallenen Spareinlagen an ihre Kunden. Die Sberbank Europe führte außerdem ihre gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von 428 Millionen Euro gegenüber der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und der EZB vollständig zurück.

Auch alle anderen Gläubiger können fristgerecht gemäß Sanktionenregime bedient werden. Die Abwicklung der Bankgeschäfte soll nach derzeitiger Planung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen werden. (gp)