Wegen einer dauerhaften Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro kommt die RLB NÖ-Wien heuer unter direkte Aufsicht der EZB. Das geht aus einem Interview der "Raiffeisenzeitung" mit Claudia Süssenbacher, Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding und Risikovorständin der RLB NÖ-Wien, hervor.

Direkt von der EZB werden Unternehmen beaufsichtigt, die als systemrelevant eingestuft werden, entweder aufgrund von Größe oder etwa wegen signifikanter Cross-Border-Geschäfte. Derzeit sind es laut EZB-Liste 114 Institute europaweit. In Österreich sind es mit der Volksbank Wien, Raiffeisen Holding NÖ-Wien, Raiffeisenbankengruppe OÖ, RBI, Erste Group, Bawag und Addiko laut der Liste sieben Institute; alle stehen dort aufgrund von Größe, nur Addiko wegen des grenzüberschreitenden Geschäfts.

Herausforderung, aber "kein Nachteil"
RLB-NÖ-Wien-Managerin Süssenbacher betonte in dem Interview, dass damit ein erhöhter Aufwand einhergehe. "Da gibt es ein gesetztes Prozedere, unter anderem schauen sich Wirtschaftsprüfer für die EZB das Kreditportfolio unserer Bank an. Dieser Prozess ist durchaus intensiv, weil man Unmengen an Daten aufbereiten muss", so Süssenbacher. Die EZB-Aufsicht sei, was Datenlieferungen und die Intensität betrifft, "eine Herausforderung". Die Holding in ihrer genossenschaftlichen Struktur sei "sicherlich ungewöhnlich für die EZB". "Für uns ist es aber insgesamt eine gute Übung, von oben bis unten durchleuchtet zu werden. Und einen EZB-Stempel zu haben, ist sicher kein Nachteil", so Süssenbacher.

Um von der EZB als "bedeutendes" Institut eingestuft zu werden, gelten folgende Kriterien: Relevanz für die Wirtschaft der Union oder eines einzelnen Landes, Gesamtwert der Aktiva über 30 Milliarden Euro, bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten ein Gesamtwert der Vermögenswerte über fünf Milliarden Euro und grenzüberschreitende Aktiva/Passiva in mehr als einem anderen Mitgliedstaat an der Gesamtbilanz von über 20 Prozent. Auch Institute, die direkte finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) beantragen, fallen darunter. Ein beaufsichtigtes Institut kann auch als bedeutend eingestuft werden, wenn es eines der drei bedeutendsten Kreditinstitute in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ist. (eml)