Rekordstrafe gegen H2O und Berufsverbot gegen Gründer verhängt
Die französische Finanzaufsicht folgt im Drama um die Windhorst-Investments der Investmentboutique H2O weitgehend den Forderungen der Ermittler und verhängt hohe Strafen gegen das Haus und die Gründer. Zugleich teilte der Asset Manager mit, eine erste Rückzahlung von Windhorst erhalten zu haben.
Ein Gremium der französischen Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) hat eine Strafe in Höhe von 75 Millionen Euro gegen die Investmentboutique H2O Asset Management verhängt. Dies teilte die AMF am Dienstag (3.1.) mit. Dies ist die höchste, jemals von der französischen Behörde gegen Asset Manager ausgesprochene Buße. Der Gründer Bruno Crastes muss zudem 15 Millionen Euro zahlen. Er erhält zudem ein Berufsverbot für fünf Jahre. Investmentchef und Mitgründer Vincent Chailley kassiert eine Strafe in Höhe von drei Millionen Euro. Die Entscheidung der AMF kann noch angefochten werden.
Die Finanzaufsicht sieht es als erwiesen an, dass einige UCITS-Vehikel von H2O nicht in Wertpapiere hätten investieren dürfen, die der Tennor-Holding des deutschen Financiers Lars Windhorst zuzurechnen sind. H2O habe bei den Investments nicht ausreichend die Liquiditätsrisiken in Betracht gezogen. Zudem hätten die Anleihen kein Rating einer Agentur gehabt, was in den Fondsprospekten aber vorgegeben war. H2O habe zudem nicht genug Informationen gehabt, um den Wert der Papiere verlässlich zu bestimmen. Zudem seien Investmentgrenzen überschritten worden, da etwa einige Fonds mehr als die für UCITS erlaubten zehn Prozent einer Emission eines Bondschuldners hielten.
Strafmaß weitgehend wie gefordert
Das Gremium der AMF folgt mit der nun verhängten Buße weitgehend dem bei einer Anhörung Ende November 2022 geforderten Strafmaß. Lediglich bei der Dauer des Berufsverbots gegen Crastes bleibt das Gremium mit fünf Jahren hinter der Forderung von zehn Jahren zurück. H2O hatte die Strafandrohungen damals als "unfair und unverhältnismäßig" abgetan. Zudem betonte das Haus, "dass es keinerlei Betrug oder absichtliche Fehler" seitens des Unternehmens und der beiden Gründer Crastes und Chailley gegeben habe. Gleichwohl habe das Haus Rückstellungen für die Strafe gebildet. Diese werde daher keinen Einfluss auf die Fortführung der Geschäfte haben.
Das Drama um H2O war im Sommer 2019 durch einen Bericht der Wirtschaftszeitung "Financial Times" losgetreten worden. Durch den Artikel wurde das Ausmaß der H2O-Investments in die weitgehend illiquiden Windhorst-Papiere bekannt. Daraufhin zogen Anleger Milliarden aus den Fonds ab. Später ordnete die AMF bei manchen Fonds eine Aufteilung in illiquide "Seitentaschen" und liquide Teile an. Während die liquiden Teile wieder öffneten, blieben die Seitentaschen geschlossen und sollten aufgelöst werden. Das Geld der Anleger blieb bislang eingefroren.
Erste Rückzahlung in Sicht
Immerhin vermeldete H2O an dem Tag, an dem die Rekordstrafe verhängt wurde, dass Windhorsts Tennor-Holding noch Ende Dezember 2022 eine erste Rückzahlung der ausstehenden Schulden in Höhe von 250 Millionen Euro überwiesen habe. Das Geld werde bald in einer ersten Phase an die Anteilseigner der eingefrorenen Seitentaschen ausgeschüttet. "Mit diesem neuen Meilenstein bekräftigt H2O AM sein Engagement für die vollständige Veräußerung der abgetrennten Vermögenswerte", teilte die Investmentboutique mit. Zudem betonte das Haus, alle Anteilseigner gleich zu behandeln.
Gleichwohl stellen die 250 Millionen Euro nur einen kleinen Teil der ausstehenden Schulden von Windhorsts Tennor bei den H2O-Fonds dar. Bei der Abspaltung der illiquiden Seitentaschen hatte deren Wert noch 1,6 Milliarden Euro betragen. H2O hatte den Wert seither auf rund eine Milliarde Euro abschreiben müssen. Windhorst hatte im August 2022 eine Rückzahlung in Höhe von mindestens 550 Millionen Euro "binnen Wochen" angekündigt. Zudem dürfte das Volumen der betroffenen Papiere weitaus höher angesetzt gewesen sein, bevor die Turbulenzen losgingen.
Klagen erwogen
Die Verbindlichkeiten von Tennors Unternehmensgruppe gegenüber den H2O-Fonds waren in einer Anleihe gebündelt worden, nachdem eine Rückkaufvereinbarung gescheitert war, unter anderem wohl wegen des Einspruchs der deutschen Finanzaufsicht Bafin. Diese Rückkaufvereinbarung kritisierte die AMF nun ebenfalls in ihrem Entscheid.
Um die Hintergründe der Vorgänge zu beleuchten, gründeten betroffene Anleger die Gruppe "Association Collectif Porteurs H2O". Sie erreichten die Einsetzung eines Gutachters, der die Vorgänge untersucht und noch im Januar seine Erkenntnisse vorlegen soll. Danach will die Gruppe vor Gericht ziehen und Entschädigungen erwirken, die möglicherweise über die in Aussicht stehenden Rückzahlungen der Seitentaschen hinausgehen. Betroffene Anleger können sich der Gruppe und der Klage noch bis Ende Februar 2023 anschließen. Sie verlängerte eine Aufnahmefrist. (ert)