RBI darf Russland-Tochter nicht verkaufen
Die börsenotierte Wiener Raiffeisen Bank International (RBI) kassiert beim geplanten Verkauf ihrer Russland-Tochter vor Gericht einen Rückschlag. An ihrem Vorhaben, aus Russland auszusteigen, will die Bank dennoch festhalten.
Ein russisches Gericht hat am Donnerstag (5.9.) eine einstweilige Verfügung erlassen, die der Wiener RBI einen Verkauf der russischen 100-Prozent-Tochter AO Raiffeisenbank verbietet. Das teilte die RBI am Donnerstagabend mit und betonte, man werde versuchen, die Gerichtsentscheidung "rückgängig zu machen". Es werde jedoch im Verkaufsprozess "unweigerlich zu weiteren Verzögerungen" kommen.
Alle Aktien der AO Raiffeisenbank unterliegen nach der Gerichtsentscheidung "mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung", wie die RBI mitteilt. Eine Übertragung der Anteile ist damit nicht möglich.
Deripaska-Klage
Die Entscheidung stehe im Zusammenhang mit dem kürzlich von Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen den österreichischen Baukonzern Strabag SE, dessen österreichische Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Rasperia, die dem russischen Oligarchen Oleg Deripaska zugerechnet wird und auf der EU-Sanktionsliste steht, ist an der Strabag beteiligt. Wegen der Sanktionen erhält Rasperia keine Ausschüttungen von der Strabag. In der Klage werde die AO Raiffeisenbank als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen werde. Die RBI sei nicht Partei in diesem Verfahren, wie es heißt. (eml)