Der Skandal des deutschen Edelmetallhändlers PIM Gold hat auch in Österreich große Kreise gezogen, wie sich einige Monate nach der Insolvenz zeigt. "Wider Erwarten waren diesmal nicht nur kleinere Anleger betroffen, wie sonst bei diesen Formen von Anlagebetrug oft üblich", sagt Anwalt Wolfgang Haslinger (Kanzlei Neumayer, Walter, Haslinger) gegenüber der Redaktion. Teils haben Anleger, die seine Kanzlei vertritt, Beträge über 300.000 Euro investiert. Haslinger geht aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes davon aus, dass in Österreich Anleger "sicherlich vier bis fünf Millionen Euro" an Schaden verbuchen müssen.

Seine Kanzlei vertritt im Rahmen einer Gruppenintervention vor deutschen Gerichten geschädigte Anleger. Die genaue Zahl der Klienten gibt Haslinger nicht an, es handle sich aber um einen deutlich zweistelligen Wert. Auch eine österreichische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erklärt gegenüber der Redaktion, dass sie bereits mehrere Fälle auf dem Tisch liegen hat, in denen Geschädigte sich an einem Vermittler schadlos halten wollen.

Einlagengeschäft
Die juristische Aufarbeitung lässt mehrere Ansatzpunkte zu. Die Kanzlei Neumayer Walter Haslinger geht nach einer Analyse davon aus, dass es sich bei dem Goldvertriebsmodell um ein Einlagengeschäft gehandelt hat, für das eine Bankkonzession nötig gewesen wäre. Zu prüfen sei daher unter anderem auch, ob die Aufsicht – in Deutschland die Bafin, in Österreich die FMA – die Tätigkeit der PIM Gold eigentlich untersagen hätte müssen.

In Deutschland dürften Anleger einen Schaden von rund 155 Millionen Euro geltend machen, wobei Ermittler zuletzt nur Vermögenswerte im Ausmaß von rund 17 Millionen Euro gefunden habeh. Das Unternehmen hatte in Unterlagen erklärt, ein Gutachter würde die Existenz realer Goldbestände bestätigen. PIM Gold und ihre Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) haben im September 2019 Insolvenzantrag gestellt, im Dezember 2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Anklage gegen Beteiligte
In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen zwei Männer erhoben, wie das "Handelsblatt" unlängst aus Behördenkreisen vermeldete. Dabei dürfte es sich der Zeitung zufolge um den ehemaligen Firmenchef sowie den langjährigen Chef der Premium Gold Deutschland (PGD) handeln. Unter anderem geht es um Betrug. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aus Anlegersicht gilt es, gewisse Fristen zu beachten. Für Schadensersatzansprüche besteht eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens. Bei Irrtumsansprüchen beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist allerdings schon ab Vertragsabschluss zu laufen. (eml)