Österreichs zweite Säule: Das sind die Kosten
Erstmals hat die FMA die Kosten bei den Pensions- und Vorsorgekassen erhoben. Nicht individualisiert – aber immerhin als grobe Richtschnur für die Veranlagten.
Produktvergleiche sind heute im Finanzbereich angesichts von Portalen wie Durchblicker und Co. einfach. Komplizierter wird es, wenn man sich einen Überblick über die Angebote in der betrieblichen Altersvorsorge verschaffen möchte. Nun hat sich die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) erstmals die Kosten und Verwaltungsgebühren bei den Pensions- und Vorsorgekassen angesehen. In dem zehnseitigen Papier sind die groben Marktwerte zu finden. Außerdem ist aufgeschlüsselt, welche Kosten genau erlaubt sind oder nicht.
Ende 2024 verwalteten die Pensionskassen (PK) in Österreich rund 30,2 Milliarden Euro, wobei die Kosten für die Begünstigten bei 103,3 Millionen Euro lagen. Die Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) verwalteten rund 21,8 Milliarden Euro bei Kosten in Höhe von 175,5 Millionen Euro, wie aus dem Bericht hervorgeht.
Pensionskassen – individuelle Kostenregeln
Bei den Pensionskassen – sie verwalten das Geld, das Betriebe freiwillig für die Vorsorge ihrer Mitarbeiter einzahlen – ist die Kostengebarung eine höchst individuelle Angelegenheit. Arbeitgeber und PK vereinbaren diese Details in einem eigenen Vertrag. Wie hoch die tatsächlichen Verwaltungskosten sind, hängt unter anderem vom Umfang und der Komplexität der Zusage ab. Zum Beispiel von der Art der Risikoabdeckung, ob es Mindestertragsgarantien gibt oder davon, ob es sich um beitrags- oder leistungsorientierte Zusagen handelt. Nur bei einzelnen Kosten gibt es gesetzliche Obergrenzen.
Von den Pensionskassen sind die Betrieblichen Vorsorgekassen zu unterscheiden. Sie verwalten die verpflichtenden Abfertigungsbeiträge in Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgeltes, die die Arbeitgeber abführen müssen. Hier ist weniger Individualisierung möglich: Die Verwaltungskosten müssen für alle Beitragszahler einer BVK gleich sein und dürfen nur zwischen einem und 3,5 Prozent der Abfertigungsbeiträge liegen. Sowohl PK als auch BVK müssen ihre Kunden jährlich über die Kosten informieren.
Nicht erlaubt sind Gebühren für die Übertragung von einer BVK auf eine andere. Bei Vermögensverwaltungskosten gilt ein Deckel von 0,8 Prozent (Details siehe Grafiken oben).
Keine Aussage über Qualität
Worauf die FMA auch hinweist: Kosten sagen nichts darüber aus, ob ein Investment vorteilhaft ist. "Höhere Kosten können – z.B. im Rahmen eines professionellen Fondsmanagements – dazu führen, dass eine wesentlich höhere Performance erzielt werden kann, die die höheren Kosten mehr als wettmacht", heißt es in dem Bericht.
Bis jetzt hatte die FMA keinen Detailüberblick über Kosten oder Verwaltungsgebühren in der zweiten Säule der Pensionsvorsorge – also bei den Pensions- und Vorsorgekassen. Eine systematische Produktkontrolle ist auch nicht Aufgabe der Aufsicht. Doch die immer wichtiger werdende Value-for-Money-Vorgabe der EU, wonach Kosten und Rendite zusammenpassen müssen, ist auch ein Aufruf an die Aufsichten, hier hinzusehen. Weitere Kostenanalysen der FMA in dem Bereich könnten dem Vernehmen nach folgen.
Wo man die Kosten findet
In dem Bericht informiert die FMA auch über die Begrifflichkeit: Wer in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Pensionskasse nach der Höhe der von Anlegern oder Arbeitgebern bezahlten Abschlusskosten oder Vermögensverwaltungskosten sucht, wird diese unter "Vergütung zur Deckung der Betriebsaufwendungen" finden. Vorsorgekassen weisen diesen Posten hingegen als "Verwaltungskosten" aus, wie es in dem Bericht heißt. (eml)















