Ärger für die Zurich Versicherung in ihrem Heimatmarkt Schweiz. Der Konzern hat im Zuge eines sogenannten "Durchsetzungsverfahrens" der Schweizer Aufsichtsbehörde Finma mehr als zwölf Mitarbeiter entlassen. Zudem verhängte die Aufsichtsbehörde ein Vertriebsverbot für bestimmte Versicherungsprodukte der Sparte für betriebliche Altersversorgung (bAV) und Lebensversicherungen von Zurich in der Schweiz. Das sagte Konzernchef Mario Greco laut der Nachrichtenagentur "Bloomberg" am Montag (27.7.) in einem Interview. Zuerst hatte die Schweizer Zeitung "Blick" über die Nachforschungen der Finma berichtet.

Die Geschäftseinheit darf vorerst nur noch Bestandskunden betreuen, wie lange die Untersuchung dauern wird, ist unklar. Die Einheit erwirtschaftet einen Jahresgewinn von rund 20 Millionen Schweizer Franken (24,4 Millionen US-Dollar), weshalb das Verbot "keine Auswirkungen" auf das Konzernergebnis haben werde, hieß es "Bloomberg" zufolge.

Kontrollsysteme versagten
Das Durchsetzungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem offenbar Schwächen im internen Kontrollsystem der Zurich aufgefallen waren. "Wir bedauern, dass wir das nicht selbst bemerkt haben – trotz all der Audits und Kontrollen, die wir durchführen", wird Greco von "Bloomberg" zitiert. Vorgesehene Korrekturmaßnahmen seien nicht umgesetzt worden, was schließlich zu dem Durchsetzungsverfahren geführt habe.

Im Fall der Zurich geht es "Blick" zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit um zu niedrige Gebühren, die die von der Zurich ausgelagerte Sammelstiftung "Vita", ein großer Player im Bereich bAV, der Zurich in Rechnung stellte. Die Stiftung verwaltete 22 Milliarden Schweizer Franken an Vorsorgevermögen. Ihr sind 27.000 Unternehmen und rund 150.000 Versicherte angeschlossen. 

Zu geringe Gebühren abgerechnet
Entstanden ist sie 2003 nach dem Platzen der Dotcom-Blase. Mit der Auslagerung minderte die Zurich damals ihre eigenen Risiken. Zugleich verblieben wichtige Dienstleistungen bei der Zurich – etwa Verwaltung, Administration, Anlagemanagement und die Risikoabdeckung für Invalidität und Todesfall. Dieser sogenannte Rückversicherungsbereich gilt als besonders lukrativ, schreibt die Schweizer Zeitung. Nun verlange das Gesetz, dass die Kosten für Verwaltung und Rückversicherung zu Marktpreisen abgerechnet werden. Das ist offenbar nicht geschehen. (jb)