Das seit längerem wegen seines Geschäftsmodells in der Kritik stehende Pfandleihunternehmen Golending hat nach eigenen Angaben Insolvenz angemeldet. Der Schritt kommt nach Gerichtsurteilen, die Anleger gegen das Unternehmen erwirkt hatten.

In einer der Redaktion vorliegenden Mitteilung an Kunden und Geschäftspartner informiert Dirk Morina, der in Deutschland lebende Geschäftsführer der Wiener Golending GmbH, er habe am Mittwoch (22. Juni) beim zuständigen Gericht Insolvenz angemeldet. In der Ediktsdatei ist der Fall momentan noch nicht ersichtlich. Morina antwortete in der Vorwoche nicht auf eine umfassende Anfrage der Redaktion. Heute teilte er nur knapp mit, man habe "keine Informationen über den weiteren Ablauf".

Golending vergibt Pfandkredite an kleine und mittlere Unternehmen und an Privatpersonen. Das Geld dafür holte sich Golending vorwiegend aus dem Verkauf von qualifizierten Nachrangdarlehen an Anleger. Die über Vermittler vertriebenen Produkte versprachen den Anlegern hohe Renditen – zum Beispiel 7,5 Prozent jährliche Fixverzinsung für ein aktuell auf der Homepage ersichtliches Produkt namens "Go-Profit 2022" mit Laufzeit bis 2026. An institutionelle Investoren wurden auch Unternehmensanleihen vertrieben.

Hohes negatives Eigenkapital
Die letzte im Firmenbuch veröffentlichte Bilanz per 31.12.2020 zeigt ein hohes negatives Eigenkapital von knapp 16,6 Millionen Euro. Insgesamt standen zu diesem Zeitpunkt Verbindlichkeiten in Höhe von rund 28,7 Millionen Euro in den Büchern, großteils mit Restlaufzeit von über einem Jahr. Gut 25,5 Millionen Euro dieser Verbindlichkeiten bestanden laut den Angaben allein gegenüber Investoren von qualifizierten Nachrangdarlehen.

Indes betont das Unternehmen in seiner Insolvenzankündigung, Golending verfüge über ausreichend liquide Mittel und eine valide Beleihungssituation. Ebenso habe man Vorwürfe des Betrugs und der Bilanzfälschung widerlegen können. Geschäftsführer Morina rechnet jedoch nach diversen Gerichtsurteilen mit einer Klageflut. Eine "mögliche" Anzahl neuer Klagen würde Golending "in Zukunft" in die Zahlungsunfähigkeit treiben. Die Frage, ob das Unternehmen auch aktuell zahlungsunfähig ist, beziehungsweise, ob es die Rückzahlungen stemmen könnte, die ihm jüngst das Oberlandesgericht Wien (OLG) angeordnet hatte, ließ Morina unbeantwortet.

Gerichtsverfahren rund um abgereifte Darlehen
Zahlreiche Geschädigte hatten sich in der Vergangenheit gerichtlich gegen ihre Verluste bei Golending verteidigt. Allein die Grazer Anwaltskanzlei Likar vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100 Betroffene. Sie klagten, weil Darlehen im Wert von rund zehn Millionen Euro ausgelaufen waren, Golending aber das Geld nicht zurückzahlte. Nach mehreren erstinstanzlichen Urteilen entschied im Mai auch das OLG als Berufungsgericht, die ausgelaufenen Darlehen samt Zinsen müssten zurückgezahlt werden. Außerdem judizierte das OLG, dass die Nachrangklausel intransparent und daher nichtig ist. Die ordentliche Revision an den OGH wurde nicht zugelassen.

Geschäftsführer Morina meinte in seiner Stellungnahme zur Insolvenz, inzwischen hätten andere Richter eine Revision zugelassen. Die Zeit dazu habe das Unternehmen jedoch nicht mehr. Er meinte darüber hinaus, man verfolge Klagen gegen Personen, die Golending angezeigt haben.

Probleme mit der Nachrangklausel
Golending hatte laut der Kanzlei Likar die Rückzahlung der Darlehen mit Verweis auf die Nachrangklausel verweigert. Das Unternehmen argumentierte demnach, es könne die abgelaufenen Darlehen nicht bedienen, weil deren Höhe die Liquidität übersteigen würde. Außerdem dürfe es nicht zu einer Gläubigerbevorzugung kommen. Tatsächlich, so erklärt die Kanzlei Likar, sei jedoch eine "Gläubigerbevorzugung" nur bei Insolvenz relevant, und selbige sei von Golending "über Jahre hinweg bestritten" worden, heißt es in einer Stellungnahme rund um das OLG-Urteil aus dem Mai.

Die Insolvenz von Golending dürfte etliche Berater unter Druck bringen. Das Unternehmen gibt auf seiner Homepage "4.000 Kooperationspartner europaweit" an. FONDS professionell hatte in einer Analyse im Jahr 2017 gemahnt: "Als Berater muss man sich die Frage stellen, ob man Golending zutraut, das Anlegerkapital zuverlässig zurückzuzahlen. Wie dies in der Praxis funktionieren soll, lässt sich von außen nämlich kaum feststellen." (eml)