Erste FMA-Lizenz für österreichische Krypto-Steuerberatung
Die Wiener Steuer- und Krypto-Beratungsgesellschaft Validvent hat eine der bisher wenigen CASP-Lizenzen von der FMA erhalten.
Bisher wurden vor allem große Kryptowährungsplattformen wie Bitpanda als Crypto Asset Service Provider (CASP) von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Kryptowerteberatung zugelassen. Seit Kurzem zählt erstmals ein klassisches Beratungsunternehmen dazu: Im April hat die Validvent Technology GmbH die Berechtigung erhalten.
Die Wiener Gesellschaft mit weiteren Büros in Graz und München ist eine Steuerberatung, die ihren Schwerpunkt auf Krypto-Assets legt. Mit den Validvent-Tools lasse sich die gesamte Historie des eigenen Kryptovermögens über sämtliche Plattformen und Protokolle hinweg in eine behördentaugliche Fassung bringen, wie Co-Gründer Georg Brameshuber in einem Gespräch mit der Redaktion erklärte.
Plattformen- und Servicierer-Analyse
Validvent unterstützt unter anderem bei der Dokumentation und bei den Herkunftsnachweisen, bietet eine Treuhandlösung zur Begleichung von Steuerschulden in Krypto-Assets oder organisiert das Onboarding beim Plattformenwechsel. Zudem hat sich das Team auf die Konditionen-Analyse von Krypto-Serviceangeboten spezialisiert. Ein bisher äußerst unübersichtliches – und mitunter renditeschmälerndes – Feld. Validvent könne aufschlüsseln, welche Wallet, Depotstelle oder Plattform für den Kunden oder für einen bestimmten Trade am günstigsten ist, so Brameshuber.
Portfoliomanagement bietet Validvent momentan nicht an, jedoch ein Investment Advisory, in dessen Rahmen gemeinsam Strategien erarbeitet werden. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem Investments in tokenisierte Kunstwerke.
Junge Regulierung – Anbieterkreis noch exklusiv
Seit Ende 2024/Beginn 2025 ist für Anbieter, die zu Kryptowerten wie Bitcoin, Ethereum oder Solana beraten oder diese vermitteln, eine Genehmigung einer nationalen Behörde in der EU als CASP nötig. Das schreibt die EU-Markets-in-Crytpto-Assets-Regulierung (MiCAR) vor. Mit der Lizenz einer nationalen Behörde können die Services EU-weit angeboten werden.
Bisher besitzen in Österreich nur neun Anbieter den CASP-Status. Vor allem sind es die großen Kryptobörsen oder Plattformen, die zu Banken gehören, darunter Bitpanda, Bybit, KuCoin (Lizenz ruht derzeit) oder Dadat (Schelhammer Capital) und Coinfinity. EU-weit gibt es bisher rund 200 solcher Anbieter.
Kryptowerte versus Finanzinstrumente
Die jungen MiCAR-Regeln gelten auch für gewerbliche Vermögensberater. War früher die Beratung von Bitcoin und Co. im Gewerbeumfang enthalten (oder zumindest nicht ausdrücklich ausgeschlossen), ist nun eben die Zulassung der FMA (beziehungsweise einer anderen berechtigten nationalen Behörde) nötig. Die Genehmigung kann nur von Unternehmen, nicht von Einzelpersonen, beantragt werden. Einzelberater, die zu Kryptowerten beraten oder diese vermitteln, müssten sich von einem lizenzierten CASP anstellen lassen. Ein Haftungsdach wie im Wertpapierbereich (EU-MiFID-II-Regulierung bzw. österreichisches Wertpapieraufsichtsgesetz WAG) ist für diese Produkte nicht möglich.
Vermögensberater, die die wachsende Kundennachfrage nach Krypto-Assets bedienen wollen, haben die Möglichkeit, auf Produkte zurückzugreifen, die nicht wie Bitcoin als Kryptowert, sondern als Finanzinstrument (Wertpapiere) eingestuft sind. Darunter fallen etwa Security Token: Diese bilden in der Regel Eigentum an realen Vermögenswerten wie Immobilien, Staatsanleihen oder Unternehmen digital ab. Auch die zahlreichen ETPs (Exchange Traded Products), die den Kurs von Krypto-Assets nachbilden, fallen darunter – im Unterschied zu den Security Token handelt es sich meist um Schuldverschreibungen. Sie können, sofern sich ein Wertpapierhaftungsdach findet, in der Vermögensberatung problemlos eingesetzt werden.
Unter Kryptowerte fällt hingegen neben den bekannten Token wie Bitcoin oder Ether auch das wachsende Angebot an Stablecoins – digitale Werte, die an eine Währung, meist den US-Dollar, gekoppelt sind. (eml)















